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Regionen Europas fordern einheitliche europäische Regelungen zur Koexistenz

24.03.2006

Regionen und Landwirte müssen die Wahl haben, ob sie genveränderte Organismen anbauen wollen oder nicht

Aus diesem Grunde hat die Versammlung der Regionen Europas (VRE) während des Treffens mit der Kommissarin Mariann Fischer Boel erneut zur Annahme einer europäischen Richtlinie über die Koexistenz von gentechnisch veränderten Kulturen und herkömmlichem/ökologischem Landbau aufgerufen.
Dr. Josef MARTINZ, Landesrat für Landwirtschaft in Kärnten (A), erklärte im Namen der VRE: „Die Kreuzkontamination zwischen gentechnisch veränderten und gentechnikfreien Kulturen kennt keine Grenzen! Den Mitgliedsstaaten die Gesetzgebung über die Koexistenz zu überlassen schafft nur Konfusion und wird ewig dauern. Wir verstehen, dass klimatische Bedingungen und die landwirtschafltlichen Strukturen in Europa unterschiedlich sind. Aber das Vorsorge– und Verursacherprinzips muss für ganz Europa gelten. Die VRE setzt sich immer für Subsidiarität ein, aber hier geht es um ein Thema, dass im Interesse aller Bürger nur auf EU–Ebene geregelt werden kann. Eine EU Richtlinie zur Koexistenz würde für gemeinsame Standards und Mindestverpflichtungen sorgen, wobei die Mitgliedstaaten und Regionen ggf. strengere Kriterien beschließen können.„
In dem am 9. März veröffentlichten Bericht der Europäischen Kommission über die Durchführung einzelstaatlicher Koexistenzmaßnahmen steht in der Tat, dass die EK keinerlei Vorschläge für EU–Rechtsvorschriften zur Koexistenz von GVO und gentechnikfreien Kulturen plant. Statt Rechtsvorschriften empfiehlt die Kommission eine Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und allen Betroffenen, um Standards einzuführen, die eine Vermischung der Pflanzenkulturen verhindern. Diese Zusammenarbeit soll anlässlich der gemeinsam von der EK und der österreichischen Präsidentschaft am 5. und 6. April in Wien organisierten Konferenz beginnen. Die VRE ist seit 2004 aktiver Partner im Rahmen dieser Thematik und Förderer eines Rechtsrahmens für die Koexistenz*; und obwohl sie zu dieser Konferenz eingeladen ist, wird jedoch nur eine ihrer Mitgliedsregionen das Wort ergreifen können.
Die VRE bedauert diese „Politik des Abwartens„. Wir sollten nicht im Wege des vorauseilenden Gehorsams auf mögliche Bedenken der WTO eingehen, hinter der wir die Interessen der internationalen Industrie vermuten, die ihr genverändertes Saatgut verkaufen will.„
Die VRE und ihre Mitgliedsregionen setzen sich für regionale Qualitätslabel ein, weil sie für die Regionen wirtschaftliche Instrumente darstellen und wesentlich zur ländlichen Entwicklung beitragen können.
*Siehe die VRE Stellungnahme zur Koexistenz in 10 Punkten, angenommen im Mai 2005 www.a–e–r.org/top–priority–issues/promotion–of–quality–agriculture.html
Die Versammlung der Regionen Europas (VRE) ist die politische Organisation der Regionen in Europa und deren Interessensvertreterin auf europäischer und internationaler Ebene. Ihr Auftrag: Eintreten für die Regionen im politischen Prozess sowie die Unterstützung der interregionalen Zusammenarbeit. Mitglieder der VRE sind 255 Regionen aus 30 Ländern Europas und 13 interregionale Organisationen.
Brüssel, 23. März 2006 – Regionen und Landwirte müssen die Wahl haben, ob sie genveränderte Organismen anbauen wollen oder nicht. Aus diesem Grunde hat die Versammlung der Regionen Europas (VRE) während des Treffens mit der Kommissarin Mariann Fischer Boel erneut zur Annahme einer europäischen Richtlinie über die Koexistenz von gentechnisch veränderten Kulturen und herkömmlichem/ökologischem Landbau aufgerufen.
Dr. Josef MARTINZ, Landesrat für Landwirtschaft in Kärnten (A), erklärte im Namen der VRE: „Die Kreuzkontamination zwischen gentechnisch veränderten und gentechnikfreien Kulturen kennt keine Grenzen! Den Mitgliedsstaaten die Gesetzgebung über die Koexistenz zu überlassen schafft nur Konfusion und wird ewig dauern. Wir verstehen, dass klimatische Bedingungen und die landwirtschafltlichen Strukturen in Europa unterschiedlich sind. Aber das Vorsorge– und Verursacherprinzips muss für ganz Europa gelten. Die VRE setzt sich immer für Subsidiarität ein, aber hier geht es um ein Thema, dass im Interesse aller Bürger nur auf EU–Ebene geregelt werden kann. Eine EU Richtlinie zur Koexistenz würde für gemeinsame Standards und Mindestverpflichtungen sorgen, wobei die Mitgliedstaaten und Regionen ggf. strengere Kriterien beschließen können.„
In dem am 9. März veröffentlichten Bericht der Europäischen Kommission über die Durchführung einzelstaatlicher Koexistenzmaßnahmen steht in der Tat, dass die EK keinerlei Vorschläge für EU–Rechtsvorschriften zur Koexistenz von GVO und gentechnikfreien Kulturen plant. Statt Rechtsvorschriften empfiehlt die Kommission eine Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und allen Betroffenen, um Standards einzuführen, die eine Vermischung der Pflanzenkulturen verhindern. Diese Zusammenarbeit soll anlässlich der gemeinsam von der EK und der österreichischen Präsidentschaft am 5. und 6. April in Wien organisierten Konferenz beginnen. Die VRE ist seit 2004 aktiver Partner im Rahmen dieser Thematik und Förderer eines Rechtsrahmens für die Koexistenz*; und obwohl sie zu dieser Konferenz eingeladen ist, wird jedoch nur eine ihrer Mitgliedsregionen das Wort ergreifen können.
Die VRE bedauert diese „Politik des Abwartens„. Wir sollten nicht im Wege des vorauseilenden Gehorsams auf mögliche Bedenken der WTO eingehen, hinter der wir die Interessen der internationalen Industrie vermuten, die ihr genverändertes Saatgut verkaufen will.„
Die VRE und ihre Mitgliedsregionen setzen sich für regionale Qualitätslabel ein, weil sie für die Regionen wirtschaftliche Instrumente darstellen und wesentlich zur ländlichen Entwicklung beitragen können.
*Siehe die VRE Stellungnahme zur Koexistenz in 10 Punkten, angenommen im Mai 2005 (http://www.a–e–r.org/top–priority–issues/promotion–of–quality–agriculture.html)
Die Versammlung der Regionen Europas (VRE) ist die politische Organisation der Regionen in Europa und deren Interessensvertreterin auf europäischer und internationaler Ebene. Ihr Auftrag: Eintreten für die Regionen im politischen Prozess sowie die Unterstützung der interregionalen Zusammenarbeit. Mitglieder der VRE sind 255 Regionen aus 30 Ländern Europas und 13 interregionale Organisationen.
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24.03.2006 | Autor*in: holler
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