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Regierung muss handeln: Investitionsstillstand bei erneuerbarem Strom

26.03.2025

Wichtige Verordnung zum Ausbau erneuerbaren Stroms fehlt seit Jahresbeginn, Förderbedingungen laut EAG für 2025 sind festzulegen.

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© seagul pixabay.com / Erneuerbare Energien
 

Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) drängt die neue Regierung  auf den unmittelbaren  und raschen Erlass der Investitionszuschüsse-Verordnung zum Ausbau von Erneuerbaren-Anlagen im Strombereich. Mit Ende des ersten Quartals 2025 fehlt noch immer die sogenannte Invest-VO zur Umsetzung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) und damit die notwendige Kontinuität und Planungssicherheit für Unternehmen. 2025 beginnt deshalb für die Erneuerbaren, wie schon das Jahr zuvor, mit unnötigen Erschwernissen, kritisiert der EEÖ. Betroffen sind Photovoltaikanlagen, Kleinwasserkraftwerke, kleine Windkraftprojekte sowie Strom aus Biomasse durch Kraft-Wärme-Kopplung. Die Investitionsförderung ist neben der Marktprämie das zweite Instrument zur Erreichung von bilanziell 100% Strom aus erneuerbarer Energie bis 2030, welches insbesondere auf geeignete Investitionsbedingungen für kleinere Anlagen abzielt. Der  Ausbau erneuerbarer Energie liegt  insgesamt noch immer nicht auf Zielkurs.
 

„Wir brauchen von der neuen Regierung auf der Stelle die Investitionszuschüsse-Verordnung. Sie ist eines der wichtigsten Instrumente für die gesetzlich vorgesehene Förderung zum Ausbau erneuerbaren Stroms und entscheidende Planungsgrundlage für die Branche und für die Bevölkerung. Ohne die Verordnung hängen Projekte in der Luft, weil keine sinnvolle Finanzierung aufgestellt werden kann“,  sagt Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ.

Umsetzungshürden für Energietransformation beseitigen

Ein Entwurf der Invest-VO liegt bereits seit Mitte Februar auf. Sie legt die Höhe der Fördersätze und die Termine der Fördercalls für ein Jahr fest und muss jedes Jahr aufs Neue erlassen werden. Der im Entwurf enthaltene erste Förderdurchgang betrifft die Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik und hätte bereits stattfinden sollen. Insbesondere da mit dem Beschluss der neuen Bundesregierung die unbürokratische Unterstützung der Mehrwertsteuerbefreiung ausläuft, sollte der rasche Erlass der Verordnung für die Herstellung geordneter Rahmenbedingungen selbstverständlich sein.

„Wir haben eine handlungsfähige Regierung. Wenn die neue Regierung es ernst meint mit der Stärkung des österreichischen Wirtschaftsstandortes, mit dem Abbau unnötiger Umsetzungshürden für leistbare Energie, dann muss diese Verordnung unmittelbar beschlossen werden. Sie ist öffentlich begutachtet worden und beschlussfähig. Ein Erlass schafft wieder vernünftige Rahmenbedingungen und ermöglicht dringend notwendige Investitionen in die Zukunft“, so Prechtl-Grundnig.

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