Rechtsgutachten als Unterstützung und Schutz an BM Hanke übermittelt
Wie die letzte Legislaturperiode gezeigt habe, sei die Öffentlichkeit mit derartigen Vorwürfen gegen Verkehrsminister schnell bei der Hand, sogar dann wenn sie nicht gerechtfertigt sind. „Wie wir mit unserem Rechtsgutachten gezeigt haben, ist aktuell auf der Ebene der Bundesstraßenplanung EU-Recht zu beachten und darf dies nicht umgangen werden“, so Rehm. Die historische Nichtbeachtung habe bereits dazu geführt, dass keine Genehmigungen erteilt werden könnten und vom Bundesverwaltungsgericht der Europäische Gerichtshof angerufen werden musste. „Der Lobautunnel ist ein teures Nonsensprojekt ,das den beabsichtigten Zweck der Verkehrsentlastung nicht erreichen würde, eine Streichung der S1 zwischen Schwechat und Süßenbrunn ist der sicherste Weg die verpflichtende Rechtsbereinigung durchzuführen“, so Rehm abschließend.