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Rechtliche Grundlagen für die Ökostromeinspeisung

09.02.2004

Beim Waldviertler Energie–Stammtisch: Wie man Ökostromproduzent werden kann

ja © Waldviertler Energiestammtisch – www.w4power.net
ja © Waldviertler Energiestammtisch – www.w4power.net
Am Donnerstag, den 5.2.2004, war die Schuhwerkstatt in Schrems bereits zum dritten Mal Treffpunkt für den Waldviertler Energie–Stammtisch. Zahlreiche Ökostrom–Interessierte, die bereits konkret an der Errichtung von Ökostromanlagen interessiert sind, sorgten für einen restlos bis auf den letzten Platz gefüllten Vortragssaal.
Dr. Gerald Kerschbaum von NÖ Landesregierung eröffnete den Abend mit einem Referat zum Thema „Rechtliche Grundlagen für die Errichtung und den Betrieb von eigenen Ökostromanlagen„. In diesem erklärte er, dass sich Österreich auf Grund einer EU–Richtlinie verpflichtet hat, den Anteil an Erneuerbarer Energie bis 2010 auf 78,1% der in Österreich abgesetzten Strommenge zu erhöhen. Im ersten Schritt wurde dieses Ziel mit eigenen Landesgesetzen angestrebt, was zu unterschiedlichen Einspeiseregelungen in den Bundesländern führte. Aus diesem Grund wurde das Ökostromgesetz geschaffen, dass die Einspeisung und Vertrieb von Strom aus Kleinwasserkraft, Biomasse, Biogas, Photovoltaik, Geothermie und Wärme–Kraft–Kopplungen bundesweit einheitlich regelt. Zur Finanzierung der Ökostromanlagen wurden Abgaben für Strom aus Wärme–Kraft–Kopplungen, Kleinwasserkraft und Ökostromanlagen eingeführt, die auf den Strompreis aufgeschlagen und von den Ökostrom–Bilanzgruppenverantwortlichen verwaltet werden.
Die Weigerung von 4 Landeshauptleuten, diese Aufschläge im Jahr 2004 zu erhöhen und damit mehr Finanzmittel für neue Anlagen zur Verfügung zu stellen, führte dazu, dass bereits einige neue Ökostromanlagen nicht die im Ökostromgesetz vorgesehenen Einspeisetarife oder Abnahmeverträge erhalten. Dies bremst den Ausbau von Ökostromanlagen in ganz Österreich und wurde von den Anwesenden scharf kritisiert. „Von der Erreichung des EU–Ziels mit 78,1 Prozent Ökostrom im Jahre 2010 ist Österreich aufgrund dieser unklaren Vorgangsweise meilenweit entfernt. Auch die politische Öffentlichkeit sollte sich endlich, so wie ihre Bürger, an die festgesetzten Spielregeln halten und nicht ständig diese Verunsicherungstaktik anwenden„ ärgert sich Ing. Martin Litschauer, Sprecher des Energie–Stammtisches, über die ständig wechselnden Förderrichtlinien.
Im zweiten Teil seines Referates erklärte Dr. Kerschbaum die Vorgangsweise bei der Errichtung einer Ökostromanlage. Bis zu einer Spitzenleistung von 10 kW reicht eine Bauanzeige bei der Gemeinde, bei größeren Anlagen muss eine Bauverhandlung durchgeführt werden. Zusätzlich benötigt man vom Netzbetreiber, in NÖ meist die EVN, eine Bestätigung für den Netzzugang der Anlage. Anschließend werden die Unterlagen an das Land Niederösterreich geschickt, um die Anerkennung zur Ökostromanlage zu erhalten. Im letzten Schritt wird das Förderansuchen an das Land gesandt. Sobald der Bescheid über die Förderung erteilt ist, kann man mit dem Bau der Anlage mit einer Garantie der Fördermittel begonnen werden..
Da die Einspeisung der Photovoltaik mit gesicherten Einspeisetarifen von 60 €–Cent im Ökostromgesetz mit 15 MW begrenzt und dieses Volumen bereits im Januar 2003 ausgeschöpft wurde, hat sich die NÖ Landesregierung entschlossen, ähnlich wie in Oberösterreich eine eigene Solarstromförderung einzuführen. Diese sieht eine Direktförderung von bis zu 3700 Euro pro installierter Kilowatt Leistung vor. Diese Gelder sollten aus den Zuweisungen für die Bundesländer aus dem Ökostromtopf finanziert werden. Da die Geldmittel aber nun auf dem Niveau von 2003 eingefroren wurden, könnte auch die Förderung in Niederösterreich etwas geringer ausfallen.
Dies sorgte für Aufregung bei den Anwesenden, die zur Absicherung der NÖ Photovoltaikförderung eine Ersatzfinanzierung durch das Land Niederösterreich forderten. Auch zahlreiche Vertreter von Produktionsfirmen und Installationsunternehmen machten mehrmals darauf aufmerksam, dass durch den Zusammenbruch des Marktes für Photovoltaik in Österreich zahlreiche Arbeitsplätze gefährdet werden.
Da die Photovoltaik für Wertschöpfung, Arbeitsplätze und eine ökologische Stromproduktion sorgt, wird der Waldviertler Energiestammtisch und die Schuhwerkstatt weiter an neuen Anlagen arbeiten und so viele Projekte wie möglich bis zur Einreichfrist der PV–Förderung Ende März 2004 beim Land deponieren. Wir hoffen, dass die verantwortlichen Politiker Ihren Versprechen Taten folgen lassen und eine Finanzierung der Förderung ermöglichen.

Kontakt:

Waldviertler Energie– Stammtisch
[energiestammtisch@utanet.at]

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09.02.2004 | Autor*in: litschauer
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