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Rechenzentrum auf Ackerland: Streit um geplante Anlage in Stetten

04.09.2026

In Stetten im Bezirk Korneuburg sorgt die geplante Umwidmung von 4,3 Hektar Grünland für heftige Diskussionen.

Datacenter Stetten Visualisierung.jpg
VIsualisierung Datacenter Stetten © BI Stetten
Eine Bürgerinitiative kritisiert offene Fragen zu Betreiber, Stromverbrauch, Wasserbedarf und Umweltfolgen. Der WWF fordert, die Umwidmung vorerst zu stoppen. Pikant: Die seit Juni geltenden neuen Regeln des Landes Niederösterreich für große Rechenzentren kommen beim Projekt nach Angaben des Landes wegen einer Übergangsbestimmung noch nicht zur Anwendung.

In der niederösterreichischen Gemeinde Stetten mit rund 1.373 Einwohnern steht eine weitreichende Flächenumwidmung zur Diskussion. Auf 4,3 Hektar derzeit als Grünland-Freihaltefläche gewidmetem Ackerland soll ein „Bauland-Sondergebiet-Datacenter“ entstehen. Vorgesehen sind drei dreigeschoßige Hallen mit Gebäudehöhen von bis zu 25 Metern und Frontlängen von bis zu 94,6 Metern.
 

Die Dimensionen sorgen in der Gemeinde für Kritik. Zum Vergleich: Die umliegende Bebauung ist laut den vorliegenden Unterlagen lediglich etwa sieben bis elf Meter hoch. Auch das Ortsbildgutachten hält fest, dass das geplante Projekt bei der Gebäudehöhe „offenkundig“ von den bestehenden Höhen im Bezugsbereich abweiche.
 

Neue Regeln für Rechenzentren – aber nicht für Stetten

 

Besonders umstritten ist die Frage, nach welchen Regeln das Projekt überhaupt geprüft wird. Seit 9. Juni 2026 gelten in Niederösterreich neue Vorgaben für größere Rechenzentren. Anlagen mit mehr als drei Hektar benötigen grundsätzlich eine Standortverordnung der Landesregierung, eine Strategische Umweltprüfung sowie eine mindestens sechswöchige Begutachtung.
 

Die im April beschlossene Rechenzentren-Strategie des Landes sieht für Niederösterreich insgesamt nur etwa 30 bis 40 Hektar für entsprechende Ansiedlungen vor. Gleichzeitig wird darin ein Vorrang für bereits versiegelte oder brachliegende Flächen gegenüber neuem Grünlandverbrauch formuliert.
 

Das Projekt in Stetten umfasst mit 4,3 Hektar mehr als die Schwelle von drei Hektar. Dennoch greifen die neuen Bestimmungen hier nicht: Nach einer schriftlichen Auskunft des Landes Niederösterreich vom 13. August 2026 kommt aufgrund einer Übergangsbestimmung noch das bisherige Verfahren zur Anwendung.
 

Für die Bürgerinitiative ist das schwer nachvollziehbar.

„Das Land hat ein Prüfraster geschaffen, das genau diesen Fall erfassen würde und der erste große Fall läuft daran vorbei“, sagt Markus Weigl, Sprecher der Bürgerinitiative Stetten. Die Initiative sei nicht grundsätzlich gegen Rechenzentren. Sie wolle aber wissen, „warum die Kriterien, die das Land selbst aufgestellt hat, ausgerechnet beim ersten Anwendungsfall nicht gelten sollen“.
 

Wer baut das Rechenzentrum?

Eine zentrale Frage ist bisher noch vollends ungeklärt: Wer der Betreiber des geplanten Rechenzentrums sein soll.

Auch zur vorgesehenen elektrischen Anschlussleistung und damit zum tatsächlichen Energiebedarf gibt es laut Bürgerinitiative bislang keine öffentlich beantworteten Angaben. Ebenso offen ist, welches Kühlsystem konkret eingesetzt werden soll und wie viel Wasser die Anlage benötigen würde.
 

Die Gemeinde hält in einem Informationsblatt vom 24. August selbst fest, dass Fragen zur Flächenwidmung „seitens eines möglichen Betreibers bislang nicht abschließend beantwortet bzw. geklärt“ seien.
 

Zwar wurde eine geschlossene Kühlung ohne Grundwasserentnahme zugesagt. Diese Aussage steht allerdings unter dem Vorbehalt des „derzeitigen Planungsstands“. Die Bürgerinitiative verlangt daher, entsprechende Vorgaben verbindlich im Raumordnungsvertrag festzuschreiben.


Wasserbedarf wird zum Knackpunkt

Gerade die Wasserversorgung macht das Projekt in der derzeitigen Situation besonders sensibel. Stetten liegt im Weinviertel, einer der niederschlagsärmsten Regionen Österreichs. Gleichzeitig befindet sich das Gebiet aktuell in einer ausgeprägten Trockenperiode.
 

Nach Angaben der Bürgerinitiative kann der Wasserbedarf eines Rechenzentrums je nach Kühltechnik erheblich schwanken. Für eine angenommene IT-Leistung von zehn Megawatt wird eine Bandbreite von rund 17.500 bis 255.000 Kubikmetern Wasser pro Jahr genannt.
 

Zum Vergleich: Der gesamte Trinkwasserbedarf von Stetten wird mit etwa 65.000 bis 90.000 Kubikmetern jährlich angegeben. Der obere Wert der genannten Bandbreite würde damit den gesamten derzeitigen kommunalen Trinkwasserbedarf um ein Mehrfaches übersteigen.
 

Ob der geplante Standort tatsächlich einen derart hohen Wasserbedarf hätte, ist allerdings derzeit noch nicht geklärt. Genau diese Unsicherheit kritisiert die Bürgerinitiative.  

Die Diskussion fällt in eine Zeit, in der die Wasserverfügbarkeit in Niederösterreich besonders aufmerksam beobachtet wird. GeoSphere Austria meldete am 17. August, dass die vorangegangenen zwölf Monate österreichweit den trockensten Zeitraum seit Beginn der Messungen im Jahr 1850 darstellten. Niederösterreich wies dabei mit 43 Prozent Niederschlagsdefizit das größte Minus aller Bundesländer auf.
 

Ende Juli befanden sich laut den vorliegenden Angaben knapp 90 Prozent der österreichischen Grundwassermessstellen auf niedrigem oder sehr niedrigem Niveau.
 

Auch für die Region rund um Stetten ist die Situation relevant. Ende April waren die Grundwasserstände laut Land Niederösterreich insbesondere in der Nachbargemeinde Leobendorf so niedrig wie noch nie in einem April.
 

Hinzu kommt die Vorgeschichte der Wasserversorgung: Das Trinkwasser für Stetten stammt aus dem Brunnenfeld Bisamberg. Dieses war nach einer Pestizid-Grundwasserverunreinigung jahrelang nicht regulär nutzbar. Erst seit Februar 2023 wird das Wasser wieder über eine rund sieben Millionen Euro teure Naturfilteranlage regulär bereitgestellt.


WWF fordert Stopp der Umwidmung

Auch der WWF Österreich hat sich mittlerweile in die Debatte eingeschaltet. Die Umweltorganisation forderte Ende August Gemeinde und Land auf, die Umwidmung vorerst zu stoppen. „Ein Rechenzentrum darf nicht im Blindflug auf einem Getreidefeld landen“, sagt WWF-Klimaexpertin Viktoria Auer. Solange zentrale Umweltfolgen und der tatsächliche Ressourcenbedarf nicht geklärt seien, dürfe es keine Umwidmung geben.

Der WWF fordert auch,  dass das Land seine eigenen Standortkriterien bereits auf das Stettener Projekt anwenden soll. 


Naturdenkmal nur 700 Meter entfernt

Eine weitere offene Frage betrifft den Naturschutz. Nur rund 700 Meter vom geplanten Standort entfernt befindet sich die „Fossile Austernbank“, ein etwa 16,5 Millionen Jahre altes fossiles Austernriff. Das rund 459 Quadratmeter große Naturdenkmal gilt als das weltweit größte freigelegte fossile Austernriff.
 

In unmittelbarer Nähe befindet sich die Fossilienwelt Weinviertel, die 2025 mit rund zwei Millionen Euro aus Landes-, EU- und Regionalmitteln modernisiert wurde und zuletzt rund 40.000 Besucherinnen und Besucher verzeichnete.
 

Die Bürgerinitiative kritisiert, dass in den Auflageunterlagen nach ihrer Darstellung weder das Naturdenkmal noch mögliche Auswirkungen durch Erschütterungen, Lärm oder Veränderungen des Grundwassers thematisiert würden.
 

Dabei führt der Leitfaden des Landes für Rechenzentren Naturdenkmäler ausdrücklich als mögliches Konfliktkriterium an. Auch dieses Regelwerk kommt beim Stettener Projekt nach Angaben der Initiative wegen der Übergangsregelung nicht zur Anwendung.
 

„Wir behaupten nicht, dass das Riff Schaden nimmt“, stellt Weigl klar. „Wir stellen fest, dass dies auf Basis unseres Kenntnisstandes bisher niemand geprüft hat.“ 


Mehr Unterschriften als Einwohner
 

Wie groß der Widerstand mittlerweile ist, zeigt eine Petition der Bürgerinitiative. Unter dem Titel „Rechenzentrum Stetten: Keine Umwidmung ohne Antworten“ wurden seit 11. August bereits 2.768 Unterschriften gesammelt – etwa doppelt so viele, wie Stetten Einwohner hat.

Gefordert werden unter anderem:

  • eine verbindliche geschlossene Kühlung und eine Obergrenze für den Wasserverbrauch,
  • eine konkrete Vereinbarung zur Nutzung der Abwärme mit ganzjährigen Abnehmern,
  • verbindliche Grenzwerte für Nachtlärm,
  • eine an die Umgebung angepasste Gebäudehöhe,
  • eine Rückbaugarantie,
  • sowie Gutachten zu Lärm und Erschütterungen zum Schutz des nahe gelegenen Naturdenkmals.
  •  

Alle diese Punkte sollen nach Ansicht der Initiative vor einer Entscheidung über die Umwidmung geklärt werden. 


Entscheidung  ist noch nicht gefallen
 

Noch ist das Projekt nicht genehmigt. Nach Auskunft des Landes Niederösterreich vom 13. August war der Aufsichtsbehörde zu diesem Zeitpunkt noch nichts zur Entscheidung vorgelegt worden. Die geplante Umwidmung ist daher nicht rechtswirksam.
 

Auch für  eine von der Gemeinde angekündigte Informationsveranstaltung gibt es bisher laut der Bürgerinitiative noch  keinen Termin.
 

Damit steht in Stetten nicht nur die Frage im Raum, ob ein neues Rechenzentrum gebaut werden soll. Es geht auch um eine grundsätzliche Debatte: Wie und wo soll Niederösterreichs wachsende Nachfrage nach Rechenzentren gedeckt werden, auf bereits genutzten oder brachliegenden Flächen oder durch die Umwidmung von landwirtschaftlichem Grünland?

Gerade weil Rechenzentren große Mengen an Strom benötigen und je nach Kühlsystem auch erhebliche Wasserressourcen beanspruchen können, dürfte der Fall Stetten über die Gemeindegrenzen hinaus Aufmerksamkeit erregen. Die neue niederösterreichische Rechenzentren-Strategie will genau für solche Fragen einen Rahmen schaffen.

Ausgerechnet das erste größere Projekt, das nach den neuen Größenkriterien darunter fallen würde, wird nun offensichtlich noch nach den alten Regeln behandelt.

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04.09.2026 | Autor*in: Lisa Moss
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