Preineder: Ökostromzuschläge sichern nun den Preis für neue, genehmigte Anlagen
Nach intensiven Verhandlungen zwischen Bund und Ländern und massivem Druck seitens der Anlagenbetreiber und Investoren können nun genau jene Zuschläge verordnet werden, die im Dezember vergangenen Jahres von einzelnen Bundesländern blockiert wurden. Dies stellt heute der Abg. zum Nationalrat Martin Preineder, der sich in den letzten Monaten intensiv für die kostendeckende Novellierung der Zuschlagsverordnung eingesetzt hat, fest. Damit sei Planungssicherheit für die Anlagenbetreiber im Jahr 2004 wieder hergestellt.
Die Blockade der ursprünglichen Zuschlagsverordnung durch einzelne Bundesländer hatte zu einer monatelangen starken Verunsicherung in der Ökostrombranche geführt. Vor diesem Hintergrund warnte der Energiesprecher der Präsidentenkonferenz eindringlich davor, eine ähnliche Debatte bei künftigen Zuschlagsverordnungen zu wiederholen. Preineder ünterstützt damit Minister Pröll, der heute feststellte: "Die Politik hat sich mit dem Ökostromgesetz zum Ausbau des Ökostroms und zum Klimaschutz bekannt und einen klaren rechtlichen Rahmen gesetzt, um diese Ziele zu erreichen".
Wenn wir fossile Energieträger zurückdrängen und den Atomstrom–Import vermeiden wollen, so, dann müssen wir uns in letzter Konsequenz auch klar zu erneuerbaren Energiekonzepten bekennen, stellt Preineder fest. Abschließend verwies er darauf, daß der Ausbau des Ökostroms auch einen wichtigen wirtschaftlichen Impuls für den ländlichen Raum bringe. Ökostrom und Kleinwasserkraft tragen wesentlich zur notwendigen Emissionsminderung für die Erreichung des Kyoto–Ziels 2010 bei, schaffen Arbeitsplätze und Wertschöpfung im Lande und erhöhen die Versorgungssicherheit für den Stromkunden, so Preineder abschließend.
Die Blockade der ursprünglichen Zuschlagsverordnung durch einzelne Bundesländer hatte zu einer monatelangen starken Verunsicherung in der Ökostrombranche geführt. Vor diesem Hintergrund warnte der Energiesprecher der Präsidentenkonferenz eindringlich davor, eine ähnliche Debatte bei künftigen Zuschlagsverordnungen zu wiederholen. Preineder ünterstützt damit Minister Pröll, der heute feststellte: "Die Politik hat sich mit dem Ökostromgesetz zum Ausbau des Ökostroms und zum Klimaschutz bekannt und einen klaren rechtlichen Rahmen gesetzt, um diese Ziele zu erreichen".
Wenn wir fossile Energieträger zurückdrängen und den Atomstrom–Import vermeiden wollen, so, dann müssen wir uns in letzter Konsequenz auch klar zu erneuerbaren Energiekonzepten bekennen, stellt Preineder fest. Abschließend verwies er darauf, daß der Ausbau des Ökostroms auch einen wichtigen wirtschaftlichen Impuls für den ländlichen Raum bringe. Ökostrom und Kleinwasserkraft tragen wesentlich zur notwendigen Emissionsminderung für die Erreichung des Kyoto–Ziels 2010 bei, schaffen Arbeitsplätze und Wertschöpfung im Lande und erhöhen die Versorgungssicherheit für den Stromkunden, so Preineder abschließend.
Die Fakten:
Gemäß § 22 iVm. § 11 Ökostromgesetz hat der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesministern für Land– und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, für Justiz und für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz und nach Zustimmung der von der Landshauptmännerkonferenz eingesetzten Arbeitsgruppe die Zuschläge zum Systemnutzungstarif zur Finanzierung der Mehraufwendungen der Ökobilanzgruppenverantwortlichen, die aus der Abnahme von Ökoenergie resultieren festzusetzen.
Durch die durch die Verordnung BGBl. II Nr. 642/2004 bestimmten Förderbeiträge kann nicht das Auslangen gefunden werden.
In der neuen von Minister Bartenstein mit den zuständigen Landeshauptleuten nun fixierten Zuschlagsverordnung wird die Finanzierung wie folgt festgelegt:
§ 1. (1) Als Förderbeitrag zur Aufbringung von Mehraufwendungen der Ökobilanzgruppenverantwortlichen für Kleinwasserkraftanlagen wird ab dem 1. April 2004 ein Betrag von 0,035 Cent/kWh bestimmt.
(2) Als Förderbeitrag zur Aufbringung von Mehraufwendungen der Ökobilanzgruppenverantwortlichen für sonstige Ökostromanlagen wird ab dem 1. April 2004
1. für Endverbraucher, deren Anlagen an die Netzebenen 1 bis 3 angeschlossen sind, 0,143 Cent/kWh
2. für Endverbraucher, deren Anlagen an die Netzebene 4 bis 5 angeschlossen sind, 0,168 Cent/kWh
3. für Endverbraucher, deren Anlagen an die Netzebene 6 angeschlossen sind, 0,175 Cent/kWh
4. für alle übrigen Endverbraucher 0,204 Cent/kWh
bestimmt.
Durch die durch die Verordnung BGBl. II Nr. 642/2004 bestimmten Förderbeiträge kann nicht das Auslangen gefunden werden.
In der neuen von Minister Bartenstein mit den zuständigen Landeshauptleuten nun fixierten Zuschlagsverordnung wird die Finanzierung wie folgt festgelegt:
§ 1. (1) Als Förderbeitrag zur Aufbringung von Mehraufwendungen der Ökobilanzgruppenverantwortlichen für Kleinwasserkraftanlagen wird ab dem 1. April 2004 ein Betrag von 0,035 Cent/kWh bestimmt.
(2) Als Förderbeitrag zur Aufbringung von Mehraufwendungen der Ökobilanzgruppenverantwortlichen für sonstige Ökostromanlagen wird ab dem 1. April 2004
1. für Endverbraucher, deren Anlagen an die Netzebenen 1 bis 3 angeschlossen sind, 0,143 Cent/kWh
2. für Endverbraucher, deren Anlagen an die Netzebene 4 bis 5 angeschlossen sind, 0,168 Cent/kWh
3. für Endverbraucher, deren Anlagen an die Netzebene 6 angeschlossen sind, 0,175 Cent/kWh
4. für alle übrigen Endverbraucher 0,204 Cent/kWh
bestimmt.
Finanzielle Rahmenbedingungen:
Auf Grund eines Prognosegutachtens der Energie Control GmbH vom Oktober 2003, das im Februar 2004 aktualisiert worden ist, belaufen sich die für das Jahr 2004 prognostizierten Aufwendungen für Ökoenergie auf € 305,2 Mio. (Kleinwasserkraft € 183,2 Mio. und sonstiger Ökostrom € 122,0 Mio.) Hinzu kommen Aufwendungen für Ausgleichsenergie in Höhe von € 21 Mio. und administrative und sonstige finanzielle Aufwendungen in Höhe von rd. € 2,7 Mio., sowie Technologiefördermittel in Höhe von € 15 Mio., sodass sich für das Gesamtjahr 2004 Aufwendungen von insgesamt € 343,9 Mio. ergeben. Eine Gegenüberstellung der im Jahr 2003 erzielten Erlöse aus dem Verkauf von Ökoenergie und den vereinnahmten Mittel aus Förderbeiträgen mit den Aufwendungen, die den Ökobilanzgruppenverantwortliche abzudecken sind ergibt eine Unterdeckung von € 1 Mio., der zu den prognostizierten Aufwendungen für 2004 hinzu zu rechnen ist. Daraus errechnet sich für das Kalenderjahr 2004 ein Betrag von € 344,9 Mio. der durch den Verkauf von Ökoenergie und die aus den Förderbeiträgen vereinnahmten Mittel abzudecken ist. Dem stehen unter Zugrundelegung der Erlöse aus dem Verrechnungspreis von 4,5 Cent/kWh und dem durch die Verordnung BGBl. II Nr. 642/2003, für das Jahr 2004 bestimmten Förderbeitrag Einnahmen in Höhe von € 308 Mio. (€ 181,3 Mio. Verrechnungspreiseinnahmen Kleinwasserkraft, € 63,2 Mio. Verrechnungspreiseinnahmen für sonstigen Ökostrom und € 63,5 Mio. Einnahmen mit Förderbeitrag 0,125 Cent/kWh für 50.804 GWh von Jänner 2004 bis Dezember 2004) gegenüber, woraus sich eine Deckungslücke von € 36,9 Mio. errechnet.
Zusätzliche Ökostromkosten pro Haushalt: 0,1 Cent/kWh oder 3 Euro im Jahr
Um diese Deckungslücke auszugleichen ist es erforderlich ab 1. April 2004 den durchschnittlichen Förderbeitrag auf 0,222 Cent/kWh (gerechnet mit 0,097 Cent/kWh, das ist € 36,9 Mio. dividiert durch drei Viertel der prognostizierten Stroamabgabemenge 2004 von 50.804 GWh, zusätzlich zu den gegenwärtigen Förderbeiträgen von in Summe 0,125 Cent/kWh) anzuheben.
Bis 2008 sollen laut Ökostromgesetz 9 % des Stromes in Österreich aus Kleinwasserkraftwerken und 4 % aus sonstigen Ökostromanlagen kommen.
Bis 2008 sollen laut Ökostromgesetz 9 % des Stromes in Österreich aus Kleinwasserkraftwerken und 4 % aus sonstigen Ökostromanlagen kommen.