Praxishandbuch zur Alpenkonvention
International verpflichtende Rahmenbedingungen, die eine umweltverträgliche Nutzung des gesamten Alpenraumes – also die richtige Balance zwischen Ökonomie und Ökologie – möglich machen: Das ist das Ziel der Alpenkonvention, die seit 1995 in Kraft ist. „Doch dieses bedeutende Vertragswerk zum Schutz der Alpen wird immer noch nicht ausreichend eingesetzt – und das in einem Land, wo knapp zwei Drittel der Landesfläche im Anwendungsbereich der Alpenkonvention liegen und wir dehalb massives Interesse an einer gelungenen Umsetzung dieses internationalen Staatvertrages haben sollten„, sagt Mag. Peter Haßlacher, Vizepräsident des Umweltdachverbandes. „Ein Manko, das jetzt nachhaltig verändert werden soll„, so Haßlacher.
Anlässlich der IX. Alpenkonferenz präsentierten der Umweltdachverband und das
Lebensministerium in Alpbach das Praxishandbuch zur Umsetzung der Alpenkonvention. Mit dem Praxishandbuch soll Behörden, aber auch allen Gebietskörperschaften, Interessensverbänden und NGOs eine Hilfestellung gegeben werden, um eine umfassende nachhaltigen Entwicklung bewusst und ganzheitlich umzusetzen.
Dass der Alpenkonvention und vor allem ihren Protokollen im nationalen Rechtsvollzug bereits große Bedeutung zukommen, dokumentieren mittlerweile zahlreiche behördliche Entscheidungen. „Die Alpenkonvention hat bereits etwa in 200 Fällen etwas bewirkt und zum Positiven verändert. So wurde beispielsweise die Verbindung der Skigebiete Mutterer Alm – Axamer Lizum wegen unverantwortbarer Erosionsschäden unter Hinweis auf den Artikel 14 des Bodenschutzprotokolls vom unabhängigen Umweltsenat abgelehnt, was auch vom VwGH bereits bestätigt wurde„, so Haßlacher. Das Bodenschutzprotokoll ist dabei nur eines von acht Durchführungsprotokollen, die das Herzstück der Alpenkonvention ausmachen. Sie bilden separate Vereinbarungen unter dem Dach der Konvention und beinhalten die Bestimmungen zur Umsetzung der Ziele in den Fachbereichen Berglandwirtschaft, Tourismus, Raumplanung, Verkehr, Naturschutz und Landschaftspflege, Bergwald, Energie sowie Bodenschutz. Für alles, was die
Anwendung der Alpenkonventionsprotokolle betrifft, steht den Behörden mit dem
Praxishandbuch jetzt ein Leitfaden zur Verfügung, der den Rechtsvollzug erleichtern soll und Informationen sowie Möglichkeiten aufbereitet.
„Im Bundesland Tirol gibt es beispielsweise schon weit über 100 Behördenentscheide mit Alpenkonventionsbezug. Die Praxis zeigt, dass die Alpenkonvention keine ,Wundertüte‚ ist, aber auch nicht unterschätzt werden darf„, stellt Haßlacher fest. „Dieses Handbuch für die rechtliche Umsetzungspraxis der Alpenkonvention soll erstmals dazu beitragen, die unmittelbare Anwendbarkeit der Bestimmungen der Alpenkonvention flächendeckend als auch in qualitativer Hinsicht zu dynamisieren, sind sich Umweltdachverband und Lebensminsterium einig.
Das Praxishandbuch zur Umsetzung der Alpenkonvention wurde in enger Zusammenarbeit mit Fachleuten aus der Behördenpraxis, Dienststellen des Bundes und der Länder, Rechtswissenschaften, erarbeitet und ist demnächst beim Lebensministerium zu beziehen.
Anlässlich der IX. Alpenkonferenz präsentierten der Umweltdachverband und das
Lebensministerium in Alpbach das Praxishandbuch zur Umsetzung der Alpenkonvention. Mit dem Praxishandbuch soll Behörden, aber auch allen Gebietskörperschaften, Interessensverbänden und NGOs eine Hilfestellung gegeben werden, um eine umfassende nachhaltigen Entwicklung bewusst und ganzheitlich umzusetzen.
Dass der Alpenkonvention und vor allem ihren Protokollen im nationalen Rechtsvollzug bereits große Bedeutung zukommen, dokumentieren mittlerweile zahlreiche behördliche Entscheidungen. „Die Alpenkonvention hat bereits etwa in 200 Fällen etwas bewirkt und zum Positiven verändert. So wurde beispielsweise die Verbindung der Skigebiete Mutterer Alm – Axamer Lizum wegen unverantwortbarer Erosionsschäden unter Hinweis auf den Artikel 14 des Bodenschutzprotokolls vom unabhängigen Umweltsenat abgelehnt, was auch vom VwGH bereits bestätigt wurde„, so Haßlacher. Das Bodenschutzprotokoll ist dabei nur eines von acht Durchführungsprotokollen, die das Herzstück der Alpenkonvention ausmachen. Sie bilden separate Vereinbarungen unter dem Dach der Konvention und beinhalten die Bestimmungen zur Umsetzung der Ziele in den Fachbereichen Berglandwirtschaft, Tourismus, Raumplanung, Verkehr, Naturschutz und Landschaftspflege, Bergwald, Energie sowie Bodenschutz. Für alles, was die
Anwendung der Alpenkonventionsprotokolle betrifft, steht den Behörden mit dem
Praxishandbuch jetzt ein Leitfaden zur Verfügung, der den Rechtsvollzug erleichtern soll und Informationen sowie Möglichkeiten aufbereitet.
„Im Bundesland Tirol gibt es beispielsweise schon weit über 100 Behördenentscheide mit Alpenkonventionsbezug. Die Praxis zeigt, dass die Alpenkonvention keine ,Wundertüte‚ ist, aber auch nicht unterschätzt werden darf„, stellt Haßlacher fest. „Dieses Handbuch für die rechtliche Umsetzungspraxis der Alpenkonvention soll erstmals dazu beitragen, die unmittelbare Anwendbarkeit der Bestimmungen der Alpenkonvention flächendeckend als auch in qualitativer Hinsicht zu dynamisieren, sind sich Umweltdachverband und Lebensminsterium einig.
Das Praxishandbuch zur Umsetzung der Alpenkonvention wurde in enger Zusammenarbeit mit Fachleuten aus der Behördenpraxis, Dienststellen des Bundes und der Länder, Rechtswissenschaften, erarbeitet und ist demnächst beim Lebensministerium zu beziehen.