Politik verzögert Ausbau der Kleinwasserkraft
Auch bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen nimmt Paul Ablinger neben den Bundesländern das Wirtschafts- und Landwirtschaftsministerium sowie das Energiestaatssekretariat in die Pflicht. Die Investitionszuschüsseverordnung sei nach wie vor nicht erlassen, die Begutachtungsfrist längst abgelaufen. „Landwirtschaftsministerium und die Länder sind bereits seit 21. Februar 2024 mit der Umsetzung des überragenden öffentlichen Interesses säumig. Sie müssen nun dringend dafür sorgen, dass die EU-Vorgaben auch in der Praxis Anwendung finden“, fordert Ablinger. Christoph Wagner, Präsident der Kleinwasserkraft, ergänzt: „Bei der Verschärfung von EU-Vorgaben ist man in Österreich schnell aber auf Verbesserungen für den Ausbau erneuerbarer Energien, wie die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten, die Verkürzung von Verfahren oder die Verankerung des überragenden öffentlichen Interesses, warten wir schon zu lange.“
Stabilität und Rechtssicherheit: Regierung in der Pflicht
„Stabile Rahmenbedingungen sind die Grundvoraussetzung für einen langfristigen Ausbau der Kleinwasserkraft“, bekräftigt Ablinger und wird konkret: „Eine automatische Anpassung der Werte an den Baukostenindex würde die Investitionssicherheit deutlich erhöhen“. Die Regierung ist zudem gefordert, EU-Vorgaben umzusetzen und dringend notwendige Gesetze im Energiebereich rasch zu beschließen. Von besonderer Bedeutung sei hier der Beschluss des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes und des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes, das unter Einbeziehung der Wasserkraft unbedingt noch vor dem Sommer beschlossen werden muss.