Plank/NÖ: Mehr als 250.000 Euro Landesmittel für fünf Biogasanlagen
"Das Land Niederösterreich unterstützt fünf neue Biogasanlagen in Pleßberg, Waldhers, Gföhl, Amstetten und Oed mit Landesmitteln in Höhe von 253.000 Euro. Die Gesamtinvestitionen der Ökostromanlagen beläuft sich auf 2,4 Millionen Euro. Die Landesmittel werden aus dem Biomasse-Fernwärmefonds bereitgestellt. Seitens des Bundes werden die neuen Anlagen mit 380.000 Euro gefördert", freut sich Landesrat Josef Plank.
Wie Plank betont, "dient die Biogasanlagen-Förderung der Forcierung und Entwicklung von Technologien zur Erzeugung vonÖkostrom auf Basis Biogas. Weiters soll ein zusätzlicher Marktimpuls für Ökostrom geschaffen und die Standardisierung von Biogasanlagen vorangetrieben werden. Nach der monatelangen Unsicherheit bezüglich der Ökostromtarife ist jetzt wieder Rechtssicherheit und damit stabile Rahmenbedingungen gegeben. Damit ist mit einem weiteren Investitionsschub bei Biogasanlagen zu rechnen."
Die Förderung für Biogasanlagen sieht einen einmaligen Investitionszuschuss, maximal 30 Prozent der gesamten Förderbasis, beschränkt auf 150.000 Euro, vor. Eine zusätzliche Förderung in Höhe von maximal zehn Prozent der Förderbasis beschränkt auf 50.000 Euro wird für Anlagen mit Wärmenutzung vergeben. "Unser Ziel ist es, den Einsatz von erneuerbaren Energieträgern wie Biogas und Biomasse, weiter auszubauen. Damit forcieren wir vorhandene heimische Potentiale und stärken durch Wertschöpfung in den Regionen den ländlichen Raum", so Plank.
Wie Plank betont, "dient die Biogasanlagen-Förderung der Forcierung und Entwicklung von Technologien zur Erzeugung vonÖkostrom auf Basis Biogas. Weiters soll ein zusätzlicher Marktimpuls für Ökostrom geschaffen und die Standardisierung von Biogasanlagen vorangetrieben werden. Nach der monatelangen Unsicherheit bezüglich der Ökostromtarife ist jetzt wieder Rechtssicherheit und damit stabile Rahmenbedingungen gegeben. Damit ist mit einem weiteren Investitionsschub bei Biogasanlagen zu rechnen."
Die Förderung für Biogasanlagen sieht einen einmaligen Investitionszuschuss, maximal 30 Prozent der gesamten Förderbasis, beschränkt auf 150.000 Euro, vor. Eine zusätzliche Förderung in Höhe von maximal zehn Prozent der Förderbasis beschränkt auf 50.000 Euro wird für Anlagen mit Wärmenutzung vergeben. "Unser Ziel ist es, den Einsatz von erneuerbaren Energieträgern wie Biogas und Biomasse, weiter auszubauen. Damit forcieren wir vorhandene heimische Potentiale und stärken durch Wertschöpfung in den Regionen den ländlichen Raum", so Plank.