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Physik NICHT GENÜGEND! Zurück auf die Schulbank, Herr Minister!

07.07.2025

Wenn zumeist ehrenamtlich agierende Personen in der Regional-Politik den Unterschied zwischen Leistung und Energie nicht kennen, mag das entschuldbar sein.

Peter Ott.jpg.jpg
Wenn aber unser Herr Wirtschaftsminister in der ZIB2 offen bekundet, dass er den Unterschied zwischen Energie (gemessen und angegeben in Kilowattstunden, abgekürzt mit kWh sowie Leistung in Watt bzw. Kilowatt, abgekürzt mit kW) nicht klar formulieren kann, wirft das ein hochgradig negatives Schlaglicht auf das Fachwissen in der Bundespolitik! Original-Wortlaut: "... eine durchschnittliche PV-Anlage mit 10.000 kW ...". Gemeint war offensichtlich, dass bei einem durchschnittlichen Jahresertrag von 10.000 kWh durch Spitzenkappung und/oder neu anfallende Netzgebühren ein Preisunterschied von etwa 30-40 Euro anfallen würde.
Das ist Unterstufen-Stoff im Fach Physik und sollte von Personen solchen Ranges als selbstverständlich vorausgesetzt werden!
Denn immerhin sollte es eine vorrangige Pflicht der Politik sein, zur Bildung der Bevölkerung beizutragen, und nicht dazu, Unwissen und Desinformation zu verbreiten! Gleiches gilt für die abstruse Meinung, eine Jahres-Stromrechnung könnte hilfreich sein, um die "durchschnittlichen" Kosten einfacher beurteilen zu können und sich im Dezember dann keine Sorgen darüber machen zu müssen! In Wirklichkeit ist ein wesentlicher Aspekt der monatlichen Abrechnung, zur Bildung und zum Verständnis in der Bevölkerung beizutragen, dass es eben NICHT egal ist, ob wir Energie im Sommer oder Winter beziehen. Im Supermarkt kosten die Erdbeeren ja auch nicht das ganze Jahr gleich viel oder werden im gleichen Maß eingekauft! Man darf schon der Bevölkerung zumuten und nahelegen, ein wenig mitzudenken, um so wichtige Themen wie die Energiewende verstehen zu lernen! Übrigens besteht die Verpflichtung zur monatlichen Rechnungslegung bereits seit mehreren Jahren, allerdings muss sie von jedem einzelnen Haushalt explizit eingefordert werden...
Mit keinem Wort wurde weiters erwähnt (und ist vielleicht im neuen Gesetz auch gar nicht angedacht), dass mit der Kombination einer PV-Anlage und einem ausreichend großen privaten Batteriespeicher durch zeitversetzte Einspeisung sogar ein weiterer Kostenvorteil durch Anwendung dynamischer Netzgebühren zusätzlich zu den ohnehin bereits seit Jahren existierenden dynamischen Energiekosten angeboten werden muss! Gleiches gilt auch für den zeitversetzen Strombezug, der wegen seiner Netzdienlichkeit ebenfalls zu belohnen ist, um für die Haushalte einen Anreiz zur aktiven Teilnahme an der Energiewende zu bieten. Hoffentlich erwartet uns da keine Gießkannenlösung ohne jede Netzdienlichkeit, die vielmehr das Interesse an weiteren PV-Installationen im Zaum halten soll?
Herr Minister, wollen Sie solche modernen, regionalen und ökologischen Lösungen mit ihrem hohen Beitrag zum Gelingen der Energiewende überhaupt, oder hören wir da etwa ein völlig unangebrachtes Lobbying für den alten, zentralistischen und fossilen Energiemarkt heraus?
Ing. Peter Ott
2103 Langenzersdorf
Weinviertler Energiepionier
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