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Photovoltaik: Neue Förderrunde startklar!

18.02.2018

Neue Förderschienen kann zusätzlich 40 Megawatt PV–Leistung bringen

© Sharp/ PV Anlage in Salzburg
© Sharp/ PV Anlage in Salzburg
Eines der plakativsten Vorhaben der neuen Regierung ist die Versorgung Österreichs (national–bilanziell) mit sauberem Strom aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030. Der nächste Schritt in diese Richtung erfolgt am 12. März 2018. An diesem Tag wird von der Abwicklungsstelle OeMAG exakt um 17 Uhr die Ausschreibung für ein Fördervolumen von 9 Millionen Euro für Photovoltaik–Anlagen und 6 Millionen für Stromspeicher gestartet. Die detaillierten Durchführungsbestimmungen der neuen Förderschiene sind heute am 17. Februar 2018 vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus veröffentlicht worden. Hans Kronberger vom Bundesverband Photovoltaic Austria (PVA): "Wir begrüßen es ausdrücklich, dass endlich Klarheit über die Vergabebedingungen geschaffen wurde. Die Qualität der Richtlinie muss sich jetzt an der Praxis beweisen!"
Gefördert werden mit einem einmaligen Investitionszuschuss sowohl neue Anlagen als auch die Erweiterung bestehender. Diese Förderschiene wurde im Rahmen der kleinen Novelle des Ökostromgesetzes ermöglicht und noch vom Vorgängerparlament am 29. Juni 2017 beschlossen. Damit sind PV–Anlagen mit rund 40 MWp sowie Speicherkapazitäten von gesamt 12 MWh zusätzlich förderbar.
Der Investitionszuschuss im Detail
Mit der neuen Förderschiene werden PV–Anlagen bis zu einer Größe von 500 kWp gefördert, die ausschließlich auf oder an einem Gebäude, einer baulichen Anlage oder auf einer Betriebsfläche (nur bebaute oder befestige Flächen; ausgenommen Grünflächen) errichtet werden. Die Förderhöhe beträgt 250 Euro pro kWp. Ist die Anlage größer als 100 kWp beträgt die Förderhöhe 200 Euro pro kWp.
Erstmals steht damit auch bundesweit eine Stromspeicherförderung zur Verfügung. Stromspeicher erhalten 500 Euro pro kWh Speicherkapazität. Die förderbare Größe des Stromspeichers ist dabei abhängig von der Größe der PV–Anlage, wobei der Stromspeicher eine Mindestgröße von 0,5 kWh pro kWp PV–Leistung bzw. eine Maximalgröße von 10 kWh pro kWp PV–Leistung ausmachen darf.
Auf einen Punkt weist der PVA vorsorglich hin: Noch unklar ist, ob die, vor allem bei Eigenheimerrichtern, höchst beliebte Förderung des Klima– und Energiefonds für Kleinanlagen bis 5 kWp erhalten bleibt. Kronberger: "Wir hoffen auf eine rasche Vernunftlösung im Sinne des gesamten Ausbauzieles."

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18.02.2018 | Autor*in: holler
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