Parlament: Umweltausschuss gibt grünes Licht für UN-Hochseeschutz-Übereinkommen
Wien - Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen befürworteten die Abgeordneten des Umweltausschusses des Nationalrats gestern die Ratifikation dieses UN-Hochseeschutz-Übereinkommens. Klima- und Umweltschutzminister Norbert Totschnig hob die Bedeutung des Abkommens hervor und sprach von einem Meilenstein des multilateralen Umweltrechts. Keine Zustimmung erhielt die Ratifikation von den Freiheitlichen, die die Kosten angesichts der budgetären Situation hinterfragten.
Die Bundesregierung hat dem Parlament das Übereinkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse - kurz Hochseeschutz-Übereinkommen - zur Genehmigung vorgelegt. Nachdem 60 Staaten das Übereinkommen ratifiziert haben, ist es im Jänner 2026 in Kraft getreten. Das Übereinkommen enthält vier Regelungsbereiche. Dazu zählen Tätigkeiten im Zusammenhang mit maringenetischen Ressourcen, die Einrichtung gebietsbezogener Managementinstrumente wie Meeresschutzgebiete, die Verpflichtung zur Durchführung von Umweltverträglichkeits-Prüfungen für Aktivitäten auf Hoher See und der Kapazitätsaufbau und Meerestechnologietransfer. Die "Hohe See" umfasse mehr als 60 % der Weltmeere, ist den Erläuterungen zu entnehmen. Bislang seien aber weniger als 1 % dieser Gebiete wirksam geschützt gewesen, wodurch diese besonders anfällig für Überfischung, Lebensraumzerstörung, Umweltverschmutzung und die Folgen des Klimawandels seien. Das Übereinkommen sei auch für Binnenstaaten wie Österreich von großer Bedeutung, wird in den Erläuterungen betont.
Die Bundesregierung hat dem Parlament das Übereinkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse - kurz Hochseeschutz-Übereinkommen - zur Genehmigung vorgelegt. Nachdem 60 Staaten das Übereinkommen ratifiziert haben, ist es im Jänner 2026 in Kraft getreten. Das Übereinkommen enthält vier Regelungsbereiche. Dazu zählen Tätigkeiten im Zusammenhang mit maringenetischen Ressourcen, die Einrichtung gebietsbezogener Managementinstrumente wie Meeresschutzgebiete, die Verpflichtung zur Durchführung von Umweltverträglichkeits-Prüfungen für Aktivitäten auf Hoher See und der Kapazitätsaufbau und Meerestechnologietransfer. Die "Hohe See" umfasse mehr als 60 % der Weltmeere, ist den Erläuterungen zu entnehmen. Bislang seien aber weniger als 1 % dieser Gebiete wirksam geschützt gewesen, wodurch diese besonders anfällig für Überfischung, Lebensraumzerstörung, Umweltverschmutzung und die Folgen des Klimawandels seien. Das Übereinkommen sei auch für Binnenstaaten wie Österreich von großer Bedeutung, wird in den Erläuterungen betont.