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Parlament: Geringeres Budget  für Umwelt- und Klimaschutz 

19.06.2025

Weniger Geld für Umwelt- Klima- und Kreislaufwirtschaft.

Geld
Geld © pexels pixabax.com

Mit dem Bundesfinanzgesetzen  2025 und 2026  sollen mit 2,19 Mrd. Ꞓ 2025 ein wesentlich niedrigeres Budget für den Bereich Umwelt, Klima und Kreislaufwirtschaft zur Verfügung stehen.  Das Aus des Klimabonus trägt mit 1,8 Mrd. Ꞓ maßgeblich zur Gesamtreduktion von 2,69 Mrd. Ꞓ 2025 bei. Auch der Wegfall der Zuständigkeit des Umweltressorts für die Energieagenden schlägt sich nieder. Demgegenüber steigen andere Auszahlungsbereiche, wie im Bereich der Umweltförderungen, um 147 Mio. Ꞓ an. 2026 soll das Budget mit 1,37 Mrd. Ꞓ um weitere 823 Mio. Ꞓ geringer ausfallen.

Ebenfalls sinken sollen 2025 die Mittel für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft. Die 2,84 Mrd. Ꞓ für das heurige Jahr bedeuten eine Ausgabenreduktion um 172 Mio. Ꞓ gegenüber 2024. 2026 sollen die Ausgaben wieder um 36,7 Mio. Ꞓ auf 2,88 Mrd. Ꞓ steigen. Auch in den darauffolgenden Jahren soll sich das Budget für die Landwirtschaft in etwa auf dieser Höhe einpendeln und 2029 leicht auf 2,82 Mrd. Ꞓ zurückgehen. 2025 sollen sich etwa die Auszahlungen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und die EU-Mittel für die Gemeinsame Agrarpolitik verringern. Weniger Geld gibt es für den Waldfonds, zudem sollen die befristeten Zusatzmittel für das Welternährungsprogramm entfallen.

De  Sachstandsbericht zeige "dramatische Entwicklungen", erklärte der   für Umwelt- und Klimaschutz zuständige Minister Norbert Totschnig. Seit 1900 habe es in Österreich einen Temperaturanstieg von 3,1 Grad gegeben und dies sei doppelt so hoch wie der durchschnittliche globale Wert. Damit verbunden werde es zunehmend Extremwetterereignisse geben und dem müsse gegengesteuert werden. Mit dem Budget sei es trotz des Konsolidierungsbedarfs gelungen eine verantwortungsvolle Umwelt- und Klimapolitik für die nächsten Jahre sicher zu stellen. Ziel dabei sei ein Klima- und Umweltschutz mit "Sachverstand". Dabei gelte es, Menschen zu motivieren und nicht mit Verboten und Verzichten abzuschrecken. Im Bereich der Förderungen müssten diese richtig aufgestellt werden, um Ziele zu erreichen und den Nachkauf von Zertifikaten zu verhindern. Der Klimabonus werde  nicht verlängert, da er keine nennenswerten Klimaeffekte gebracht habe. Für die Sanierungsoffensive und für "Raus aus Öl und Gas" gebe es hingegen frische Mittel. Das neue Einwegpfandsystem brauche es zum Erhöhen der Recyclingquoten und es funktioniere "hervorragend". Der Reparaturbonus werde - leicht umgebaut - im Herbst wieder starten.

Rogenhofer: "Klimaziele nur erreichbar, wenn Regierung Förderkürzungen mit Gesetzen kompensiert"

Katharina Rogenhofer, Vorständin von KONTEXT, meint dazu:  "Rund ein Drittel der gesamten Einsparungen im Doppelbudget 2025/26 betreffen den Klimabereich. Gerade hier können sich die Einsparungen als Bumerang für die Budgetkonsolidierung erweisen. Denn mit den Strafzahlungen, die anfallen, wenn Österreich die EU-Klimaziele nicht erreicht, hängt ein milliardenschweres Damoklesschwert über dem Budget."

"Die EU-Kommission hat Ende Mai in einem Bericht über den Nationalen Klima- und Energieplan festgestellt, dass Österreich das verbindliche Klimaziel bis 2030 erreichen kann. Jedoch nur, wenn es alle Maßnahmen des Plans umsetzt. Viele der notwendigen Maßnahmen, wie die Ökologisierung der klimaschädlichen Subventionen, sind aber weiterhin nicht in Sicht. Im Gegenteil: Mit dem Doppelbudget 2025/26 werden sogar neue Förderungen dieser Art eingeführt, das Klimaticket verteuert und Umweltförderungen – etwa für den Heizkesseltausch – gekürzt."

"Damit die Klimaziele trotz der Förderkürzung erreichbar bleiben, muss die Regierung rasch gesetzliche Möglichkeiten ergreifen, die den CO2-Ausstoß reduzieren, ohne den Staatshaushalt zu belasten. Das ginge etwa mittels der verbindlichen Festlegung eines Ausstiegsdatum für Öl- und Gasheizungen im Bestand, der Schaffung von Grünen Leitmärkten, um Nachfrage nach CO2-armen Produkten zu erhöhen oder einem Gaswirtschaftsgesetz (GWG) das die Stilllegung von Gasnetzen ermöglicht!"

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