Österreichs Versicherungswirtschaft hält Gentechnik–Risiken für nicht versicherbar
Eine Umfrage von GLOBAL 2000 unter der österreichischen Versicherungswirtschaft zeigt auf, dass Gentechnik als unkalkulierbares Risiko angesehen werden muss und damit nicht versicherbar ist. Der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs erarbeitet derzeit neue Richtlinien, die einen generellen Haftungsausschluss für Schäden durch gentechnische Veränderungen enthalten werden. „Dass die Experten der Risikobewertung Schäden durch Gentechnik nicht versichern wollen, zeigt Parallelen zur Atomenergie. Auch hier sind die finanziellen Risiken so immens, dass sie als nicht versicherbar eingestuft werden„, so Jens Karg, Anti–Gentechnik–Sprecher von GLOBAL 2000. „Deshalb ist die von Landwirtschaftsminister Pröll angestrebte Versicherungslösung für Haftungsfragen bei Gentechnik hinfällig. Das heißt nichts anderes, als dass für den Schadensfall der Steuerzahler einstehen müsste. Die Biotech–Industrie bleibt bei Haftungsfragen vollkommen außen vor und kümmert sich nur um ihre Gewinne. Das ist ein Skandal.„ Das Mindeste wären verbindliche Risikorücklagen der Biotech–Industrie in ausreichender Höhe, die im Schadensfall ausgeschöpft werden. Eine andere Möglichkeit wäre die EU–weit diskutierte „Zwangsversicherung„ mit entsprechendem Deckungsrahmen.
Das österreichische Gentechnikgesetz von 1994 schreibt eine Haftpflichtversicherung für die Freisetzung von Gentechnik vor. Wenig Klarheit herrscht jedoch darüber, was ein durch Gentechnik verursachter Schaden sein könnte. Nach Einschätzungen der Versicherungswirtschaft sind beispielsweise Vermarktungsschäden nicht in eine Haftung einzubeziehen. Vermarktungsschäden seien Vermögensschäden und damit unternehmerisches Risiko, sagt beispielsweise die Münchner Rückversicherung. In welcher Höhe sich die Kosten der Schäden bewegen können, zeigte der Wirbel um den „StarLink„–Mais von Aventis in den USA. Der nur als Tierfutter zugelassene Gentech–Mais wurde in Lebensmitteln gefunden. Die Kosten für die Reinigung der Äcker und die Entschädigungen beziehungsweise für die Rückholaktion der genverseuchten Nahrungsmittel beliefen sich auf mehr als 1 Milliarde US–Dollar. Doch wie in Österreich ist auch in den USA keine Versicherung bereit, Schäden aus Gentech–Pollen und gentechnischer Kontamination zu übernehmen. "Wir fordern, dass jemand der durch Gentechnik geschädigt wird, vom Verursacher entschädigt wird. Die dafür von Landwirtschaftsminister Pröll angekündigte Versicherungslösung kann ohne die Versicherungswirtschaft nicht aufgehen. Deshalb muss der Minister endlich Rechtssicherheit schaffen und eine umfassende Regelung der Haftungsfrage vorlegen, ohne die die Gefahren der Gentechnik allein von Konsumenten und Bauern getragen werden„, so Jens Karg abschließend.
Das österreichische Gentechnikgesetz von 1994 schreibt eine Haftpflichtversicherung für die Freisetzung von Gentechnik vor. Wenig Klarheit herrscht jedoch darüber, was ein durch Gentechnik verursachter Schaden sein könnte. Nach Einschätzungen der Versicherungswirtschaft sind beispielsweise Vermarktungsschäden nicht in eine Haftung einzubeziehen. Vermarktungsschäden seien Vermögensschäden und damit unternehmerisches Risiko, sagt beispielsweise die Münchner Rückversicherung. In welcher Höhe sich die Kosten der Schäden bewegen können, zeigte der Wirbel um den „StarLink„–Mais von Aventis in den USA. Der nur als Tierfutter zugelassene Gentech–Mais wurde in Lebensmitteln gefunden. Die Kosten für die Reinigung der Äcker und die Entschädigungen beziehungsweise für die Rückholaktion der genverseuchten Nahrungsmittel beliefen sich auf mehr als 1 Milliarde US–Dollar. Doch wie in Österreich ist auch in den USA keine Versicherung bereit, Schäden aus Gentech–Pollen und gentechnischer Kontamination zu übernehmen. "Wir fordern, dass jemand der durch Gentechnik geschädigt wird, vom Verursacher entschädigt wird. Die dafür von Landwirtschaftsminister Pröll angekündigte Versicherungslösung kann ohne die Versicherungswirtschaft nicht aufgehen. Deshalb muss der Minister endlich Rechtssicherheit schaffen und eine umfassende Regelung der Haftungsfrage vorlegen, ohne die die Gefahren der Gentechnik allein von Konsumenten und Bauern getragen werden„, so Jens Karg abschließend.
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