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Österreich vor Gericht: Menschenrecht auf Klimaschutz

03.03.2021

Fridays For Future unterstützt europäische Klimaklage.

© Fridays for Future Austria
© Fridays for Future Austria
Multiple Sklerose–Erkrankter Mex M. zieht mit Rechtsanwältin Michaela Krömer vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), da der österreichische Staat seine Grundrechte auf Leben und Gesundheit nicht adäquat vor der Klimakrise schützt. Die Klimaklage könnte laut Manfred Nowak vom Wiener Forum für Demokratie und Menschenrechte wegweisend für weitere Klimaklagen vor dem EGMR werden. Eine von Fridays For Future Österreich organisierte Crowdfunding–Kampagne startet heute.

Klimakrise gefährdet schon heute Grundrechte

Der Beschwerdeführer Mex M. ist an einer temperaturabhängigen Form von Multipler Sklerose, auch Uhthoff–Phänomen genannt, erkrankt: Ab einer Temperatur von 25°C ist er auf den Rollstuhl angewiesen. Die vom Menschen verursachte Erderhitzung beeinträchtigt sein Leben daher heute schon erheblich. Obwohl Österreich zum Schutz der Gesundheit im Falle von massiven Umwelteinflüssen verpflichtet ist, kann der seit Jahrzehnten unzureichende Klimaschutz in Österreich rechtlich nicht angefochten werden. Nun soll ein Urteil des EGMR den Zugang zum Recht sicherstellen.
Mex M.: “Ich habe MS. Die Temperaturen da draußen haben echte Auswirkungen auf mich. Ab 25°C sitze ich im Rollstuhl. Das heißt: Ich bin jetzt schon von der Klimakrise betroffen und in Zukunft noch viel stärker. Ich bin nicht gerne hilflos, und noch weniger gerne rechtlos. Darum war ich entsetzt, als ich festgestellt habe, dass es einen Schaden gibt, den Gerichte derzeit nicht anerkennen. Die Klimakrise ist kein Schicksal. Und nur, wenn der Klimaschutz zu einem Menschenrecht wird, haben wir alle etwas in der Hand, um nicht hilflos zu sein. Darum reiche ich diese Beschwerde ein!”

Schutz vor der Klimakrise muss als Menschenrecht einklagbar werden

Der Staat Österreich gefährdet durch sein Nicht–Handeln in der Klimakrise die Gesundheit der Menschen, doch das kann rechtlich nicht bekämpft werden. Mandant Mex M. und Anwältin Michaela Krömer ziehen daher mit der Klimaklage vor den EGMR. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verleiht das Recht auf eine wirksame Beschwerde, wenn das Recht eines Menschen auf Leben oder Gesundheit bedroht wird. Ein entsprechendes Urteil könnte weitreichende Folgen für die Gesetzeslage in Österreich sowie auf europäischer Ebene bedeuten und den Weg für weitere Verfahren gegen klimaschädlich handelnde Staaten ebnen.
Rechtsanwältin Michaela Krömer nimmt dazu Stellung: “Die Klimakrise ist auch eine Krise der Grund–und Menschenrechte. Unsere Grundrechte müssen einen Schutz vor der größten Bedrohung der Menschheit bieten, andernfalls werden sie an ihrer Bedeutung verlieren. Mex M. steht beispielhaft für die Millionen von Menschen, die durch die Klimakrise sowohl heute als auch in Zukunft konkret betroffen sind. Die Klimakrise ist weder ein Schicksal, noch ein rechtsleerer Raum.”

Beschwerde wird im April eingereicht

Die Beschwerde wird mit Unterstützung von nationalen und internationalen Rechtsexpert*innen, darunter auch ÖKOBÜRO, sowie Scientists For Future Österreich verfasst. Die Verfahrenskosten sollen von einem Crowdfunding gedeckt werden, welches Fridays For Future Österreich als Trägerplattform der Kampagne auf Respekt.net initiiert. Daran beteiligen sich auch Menschenrechts– und Umwelt–NGOS wie #aufstehn, Greenpeace und der Biohof Adamah. Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen sind aufgerufen, die Initiative mit Spenden zu unterstützen.
www.klimaklage.at
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03.03.2021 | Autor*in: pawek
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