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Österreich punkto Natura 2000 vom EuGH verurteilt!

12.05.2007

Bundesländer haben EU–Richtlinie rechtlich nicht korrekt umgesetzt – Erst Spitze des Eisberges – Reigen von Verurteilungen wird kommen

Wien "Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Österreich heute verurteilt. Unser Land ist im Naturschutz damit Schlusslicht in Europa – zu verantworten haben das die Bundesländer, die einen korrekten Umgang mit dem europaweiten Schutznetzwerk trotz eindringlicher Warnungen verweigert haben. Salzburg, Tirol, die Steiermark, Kärnten, Niederösterreich und Oberösterreich haben eine oder mehrere Bestimmungen bezüglich der Fauna–Flora–Habitat (FFH)–Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und zum Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen nicht korrekt umgesetzt", sagt Dr. Gerhard Heilingbrunner, Präsident des Umweltdachverbandes. Die betroffenen Bundesländer müssen nun rasch die Naturschutzgesetze und zum Teil auch die Jagdgesetze ändern und an die europäischen Schutzstandards anpassen. "Eigentlich beschämend für die Republik Österreich, dass die Bundesländer ihre Naturschutzhausaufgaben nicht erfüllen", so Heilingbrunner.
Verurteilung in Sachen Vogelschutz–Richtlinie steht bevor
"Doch das ist erst die Spitze des Eisberges! Jetzt wird ein Reigen von Verurteilungen beginnen, da auch die mangelnde Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie bereits von der Kommission beanstandet worden ist, zuletzt von der Generalanwältin in ihren Schlussanträgen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 21. März 2007. "Auch diesbezüglich haben wir die Länder gewarnt, die grob fahrlässige Missachtung der Vogelschutz–RL ist ja in fast allen Bundesländern unfassbar. Nahezu in allen Jagdgesetzen der Länder wurden in Bezug auf einzelne Vogelarten Jagd– bzw. Schonzeiten normiert, die gegen die Richtlinie verstoßen", so Heilingbrunner.
Klage bezüglich Nachnominierungen steht demnächst ins Haus
Am 21. März hat die Europäische Kommission Österreich in einer begründeten Stellungnahme aufgefordert, Gebietslisten von bedrohten Lebensräumen, darunter die Isel in Osttirol, und eine umfangreiche Liste von bedrohten Tier– und Pflanzenarten nachzunominieren. "Sechs natürliche Lebensraumtypen in der alpinen und zehn in der kontinentalen sowie zwölf Arten in der kontinentalen Region sind betroffen", so Heilingbrunner. Die österreichischen Bundesländer haben bis Ende Mai Zeit nachzunominieren. Im Prinzip bedeutet die letzte Aufforderung der Europäischen Kommission gleichzeitig den Beginn der Klagsführung vor dem EuGH. Auch hier wird es zu einer Verurteilung der Republik Österreich kommen. "Eine Schande, dass es zur Klage kommen muss, damit europaweite Naturschutzvorgaben von den Bundesländern ernst genommen werden", so Heilingbrunner.

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12.05.2007 | Autor*in: holler
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