Ökostrom: Bartenstein–Entwurf bedeutet "Aus"
Scharfe Kritik zu Wirtschaftsminister Bartensteins geplanter Ökostromgesetzesnovelle kommt von der IG Windkraft. "Bartensteins Vorschlag ist ein katastrophaler Rückschritt für dieÖkoenergie. Für die Windkraft bedeutet er ein klares Aus", kritisiert Dr. Ursula Nährer, Sprecherin der IG Windkraft.
Unter fadenscheinigen Argumenten scheint es das vorrangige Ziel des Begutachtungsentwurfes zu sein, die österreichischeÖkostromerfolgsgeschichte zu stoppen. Der Wechsel von einem bewährten Förderregime zu einem administrativ höchst aufwendigen Ausschreibungsmodell zeigt deutlich, dass es Bartenstein nicht um Optimierung, sondern um Begrenzung des Ökostromausbaus geht. Der Forderung nach mehr Effizienz könnte auch im Rahmen des geltendenÖkostromgesetzes durch Anpassung der Ökostromverordnung Rechnung getragen werden, dafür bedarf es keines für die Investoren katastrophalen Systemwechsels. Tatsache ist nämlich: Ausschreibungsmodelle haben nirgends zu einem nennenswertenÖkostrom–Ausbau geführt und wurden beinahe überall in Europa wieder aufgegeben.
Bedenklich ist weiters, dass ausgerechnet der Energie–Control weitreichende Befugnisse im Rahmen des neuen Systems zukommen. Die Energie–Control hatte vergangene Woche durch ein tendenziöses Anti–Ökostrom–Inserat Aufsehen erregt. E–Control–Chef Walter Boltz scheint offenbar lieber selbst Energiepolitik zu betreiben, als einfach nur den Markt zu regulieren.
Laut Bericht der EU–Kommission ist der Anteil Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch in Österreich von 70% im Jahr 1997 auf 68% im Jahr 2002 gesunken. Angesichts dessen ist das im Begutachtungsentwurf geplante Ziel von 6 Prozent Ökostrom im Jahr 2010 nicht ehrgeizig genug. Außerdem ist stark zu bezweifeln, ob dieses 6%–Ziel mit dem vorgeschlagenen System überhaupt erreicht werden kann. "Angesichts der Tatsache, dass der Anteil Erneuerbarer Energie in Österreich ständig fällt, ist klar, dass Bartenstein mit seinem Entwurf auf dem Holzweg ist. Wir brauchen klare Investitionsbedingungen, die Voraussetzungen dürfen sich nicht ständig ändern. Zu den geplanten Bedingungen werden keine Windparks errichtet werden können", so Nährer abschließend.
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OTS0077 2004–08–02/11:49
Unter fadenscheinigen Argumenten scheint es das vorrangige Ziel des Begutachtungsentwurfes zu sein, die österreichischeÖkostromerfolgsgeschichte zu stoppen. Der Wechsel von einem bewährten Förderregime zu einem administrativ höchst aufwendigen Ausschreibungsmodell zeigt deutlich, dass es Bartenstein nicht um Optimierung, sondern um Begrenzung des Ökostromausbaus geht. Der Forderung nach mehr Effizienz könnte auch im Rahmen des geltendenÖkostromgesetzes durch Anpassung der Ökostromverordnung Rechnung getragen werden, dafür bedarf es keines für die Investoren katastrophalen Systemwechsels. Tatsache ist nämlich: Ausschreibungsmodelle haben nirgends zu einem nennenswertenÖkostrom–Ausbau geführt und wurden beinahe überall in Europa wieder aufgegeben.
Bedenklich ist weiters, dass ausgerechnet der Energie–Control weitreichende Befugnisse im Rahmen des neuen Systems zukommen. Die Energie–Control hatte vergangene Woche durch ein tendenziöses Anti–Ökostrom–Inserat Aufsehen erregt. E–Control–Chef Walter Boltz scheint offenbar lieber selbst Energiepolitik zu betreiben, als einfach nur den Markt zu regulieren.
Laut Bericht der EU–Kommission ist der Anteil Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch in Österreich von 70% im Jahr 1997 auf 68% im Jahr 2002 gesunken. Angesichts dessen ist das im Begutachtungsentwurf geplante Ziel von 6 Prozent Ökostrom im Jahr 2010 nicht ehrgeizig genug. Außerdem ist stark zu bezweifeln, ob dieses 6%–Ziel mit dem vorgeschlagenen System überhaupt erreicht werden kann. "Angesichts der Tatsache, dass der Anteil Erneuerbarer Energie in Österreich ständig fällt, ist klar, dass Bartenstein mit seinem Entwurf auf dem Holzweg ist. Wir brauchen klare Investitionsbedingungen, die Voraussetzungen dürfen sich nicht ständig ändern. Zu den geplanten Bedingungen werden keine Windparks errichtet werden können", so Nährer abschließend.
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OTS0077 2004–08–02/11:49
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