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NÖ: Engpässe bei Trinkwasserversorgung nicht auszuschließen

19.08.2003

Vorbereitungen für allfällige Hygieneprobleme getroffen

Auf Grund der Schönwetterperiode kann es bei einigen Wasserversorgern zu Engpässen sowohl in quantitativer als auch qualitativer Form in der Trinkwasserversorgung kommen. Die Behörden auf Bezirksebene sind darauf vorbereitet. Bei der Suche nach ergänzenden Versorgungsmaßnahmen liefern die ÖVGW–Richtlinien
wertvolle Hinweise: Besonders zu beachten sind Richtlinie W 74 (Trinkwassernotversorgung) und W 75 (öffentliche Trinkwasserversorgung aus Tankwagen und transportablen Wasserbehältern).
Bei Verwendung von Nutzwasser ist besonders auf hygienische Aspekte zu achten: Die selbstständige Einspeisung von Wässern aus privaten Hausbrunnen in ein Hausleitungsnetz, welches auch öffentlich versorgt wird, stellt ein hohes hygienisches Gefährdungspotenzial dar, da es zu Rückverkeimungen im gesamten Versorgungsnetz der Wasserversorgungsanlage kommen kann, und ist nach dem NÖ Wasserleitungsanschlussgesetz verboten. Die Verwendung von Nutzwasser als WC–Spülung, zum Gartengießen etc. darf nur über einen getrennten Nutzwasserkreislauf geführt werden. Jedenfalls ist zuvor eine Wasseruntersuchung vorzunehmen.
Die Bevölkerung ist auch aufgerufen, Wasser zu sparen. Zudem sind Betreiber von Wasserversorgungsanlagen aufgerufen, sich bei Problemen an die zuständige Behörde (Amtsarzt als Lebensmittelaufsichtsorgan bzw. Abteilung Umwelthygiene) zu wenden und die Bevölkerung zu informieren.
Niederösterreichische Landesregierung
Tel.: 02742/9005–12163
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19.08.2003 | Autor*in: willfurth
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