Neues Energielabel für Smartphones und Tablets bringt mehr Transparenz für Konsument:innen
Franz Zach, Senior Expert Energy Economics der Österreichischen Energieagentur und Koordinator des EU-Projekts „Compliance Services“, das Services für Hersteller, Lieferanten und Händler zur Unterstützung bei der Ökodesign- und Labelling-Gesetzgebung bereitstellt, betont: „Mit dem neuen Energielabel erhalten Konsument:innen umfassendere Informationen zur Produktqualität. Aspekte wie Energieeffizienz, Reparierbarkeit und Batterielebensdauer werden damit sichtbar – ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltigerer Kaufentscheidungen.“
Gerade bei Smartphones und Tablets, die mitunter durch Fallenlassen oder Flüssigkeiten beschädigt werden können, hilft das neue Label dabei, robustere und reparaturfreundlichere Modelle zu identifizieren. Neu ist auch, dass Informationen zur Ladezyklenfestigkeit und zur Mindestlebensdauer der Akkus offengelegt werden müssen.
Zusätzlich sichern neue verbindliche Produktanforderungen ein hohes Qualitäts- und Effizienzniveau innerhalb der EU. Es gilt unter anderem:
- Akkus müssen mindestens 800 Ladezyklen überstehen, ohne mehr als 20 % ihrer ursprünglichen Kapazität zu verlieren.
- Ersatzteile müssen für mindestens sieben Jahre nach dem Vertriebsstopp verfügbar sein.
- Reparaturservices erhalten verpflichtenden Zugang zu Software und Firmware für Reparaturen und Updates.
- Indikative (geschätzte) Ersatzteilpreise müssen offengelegt werden – so werden potenzielle Reparaturkosten bereits beim Kauf transparenter.
Die neuen Standards bringen auch klare ökologische Vorteile:
- 30 % kürzere Batterieladedauer
- 25 % geringerer Energieverbrauch bei High-End-Smartphones (23 % bei Tablets)
- Energieeinsparung in der EU von jährlich 2,2 TWh ab 2030
Das neue Label gilt für:
- Smartphones mit integriertem Display von 4 bis 7 Zoll
- Tablets mit Bildschirmgrößen von 7 bis 17,4 Zoll
Ausgenommen sind Geräte mit flexiblem Display (roll-up) sowie spezialisierte Sicherheits-Smartphones.
Die rechtliche Grundlage bilden die EU-Verordnungen (EU) 2023/1670 und (EU) 2023/1669.