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Neue Gentechnik: EU Kompromissvorschlag gefährdet europäische Ernährungssicherheit 

04.12.2025

BIO AUSTRIA fordert Kurskorrektur

GMOgentechnik.jpg.jpg
© Jeyaratnam Caniceus auf Pixabay

Obfrau Barbara Riegler: "Trilog versagt und sieht weder eine Kennzeichnung neuer Gentechnik noch ein Verbot von Bio-Patenten vor. Einsatz von Gentechnik bei Bio bleibt verboten."


In der Nacht auf Donnerstag haben sich die Verhandler:innen von EU-Ratspräsidentschaft, Europaparlament und EU-Kommission auf einen Kompromiss geinigt mit dem in Zukunft die europäische Gentechnik-Gesetzgebung massiv ausgehöhlt werden würde: Der Großteil, der mit neuer Gentechnik manipulierten Pflanzen, würde demnach ohne Kennzeichnung auf unseren Tellern landen. Auch der Patentierung von Pflanzen wird kein Riegel vorgeschoben. Damit ignoriert der Kompromissvorschlag zentrale Forderungen, die das Europaparlament zuvor mehrheitlich beschlossen hatte.


Zukunft der Landwirtschaft und Wahlfreiheit stehen auf dem Spiel


„Dieser Vorschlag setzt die Ernährungssicherheit in Europa aufs Spiel", warnt Barbara Riegler, Obfrau von BIO AUSTRIA. „Wir appellieren eindringlich an die Abgeordneten des Europaparlaments und die Agrarminister der Mitgliedstaaten: Stimmen Sie diesem Kompromissvorschlag nicht zu und fordern Sie die notwendige Kurskorrektur ein!" „Die letzte Chance diesen völlig unzulänglichen Kompromissvorschlag zu korrigieren, muss jetzt genutzt werden", betont Barbara Riegler. Riegler weiter: „Es geht um nichts Geringeres als die Zukunft der europäischen Landwirtschaft, die Wahlfreiheit der Konsument:innen und den vorsorgenden Schutz von Gesundheit und Umwelt."


Gentechnik bei Bio weiterhin verboten

Einzig positiv sei, dass Gentechnik bei Bio weiterhin verboten bleibt: „Dass neue Gentechnik, genau wie alte Gentechnik, in der biologischen Landwirtschaft ausgeschlossen bleibt, ist richtig und wichtig", so Riegler. „Doch die geplante Deregulierung schiebt die Verantwortung und Haftung einfach ab: auf Bäuerinnen und Bauern, auf Verarbeiter:innen und Handel und am Ende auf die Konsument:innen"

Hintergrund Trilog Verhandlungen


Die Europäische Kommission hat 2023 einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der Pflanzen mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) weitgehend vom geltenden Gentechnik-Recht ausnehmen würde. Das bedeutet, dass sie keine Riskioprüfung durchlaufen und nicht als gentechnikverändert gekennzeichnet werden müssen. In der Nacht auf Mittwoch einigten sich die Verhandler der EU-Ratspräsidentschaft, des Europäischen Parlaments und der EU-Kommission im sogenannten "Trilog" auf einen Kompromissvorschlag. 


Jetzt Chance für Nachbesserungen nutzen


Nun liegt der Ball beim Rat der Agrarminister und beim Europäischen Parlament: Beide Gremien müssen noch über den Kompromissvorschlag abstimmen. Lehnen sie ab und fordern Änderungen, gehen die Verhandlungen in eine neue Runde. "Genau diese Chance müssen die Entscheidungsträger:innen jetzt nutzen, um eine verpflichtende Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit, den Schutz vor Patenten auf Pflanzen und damit die europäische Ernährungssicherheit zu garantieren", appelliert Barbara Riegler.
 

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