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Nationalrat beschließt Novelle zum Bundesstraßengesetz und zu E-Ladeinfrastruktur

06.07.2026

VIRUS übt: Kritik an  Eingriffen  in Eigentumsrechte   

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© kropekk_pl pixabay.com
Wien - Der Nationalrat hat mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS eine Novelle zum Bundesstraßengesetz beschlossen. Ziel ist es, rechtliche Probleme bei langwierigen Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) für Bundesstraßenprojekte zu vermeiden und gleichzeitig den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge voranzutreiben. 


UVP-Verfahren sollen Planungen nicht mehr ausbremsen
 

Kern der Novelle ist eine Änderung bei sogenannten Planungsgebietsverordnungen. Diese verlieren derzeit nach fünf Jahren automatisch ihre Rechtswirkung  - und zwar auch dann, wenn ein UVP-Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Künftig wird diese Frist während eines laufenden UVP-Genehmigungsverfahrens angehalten. Damit soll verhindert werden, dass Planungsgebietsverordnungen wegen langer Behördenverfahren neu erlassen werden müssen.

Verkehrsminister Peter Hanke sprach von einem wichtigen Schritt für mehr Rechts- und Planungssicherheit. Langwierige UVP-Verfahren hätten bisher dazu führen können, dass Planungen ihre Rechtsgrundlage verlieren. Mit der Novelle werde dieses Problem beseitigt. 
 

E-Ladeinfrastruktur soll bis 2030 flächendeckend ausgebaut werden 

Im Zuge eines Abänderungsantrags der Regierungsfraktionen wurde die Gesetzesnovelle außerdem um Regelungen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur erweitert. Bis Ende 2030 soll entlang des hochrangigen Straßennetzes durchschnittlich alle 25 Kilometer eine Lademöglichkeit für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sowie alle 40 Kilometer für schwere Nutzfahrzeuge entstehen.
 

Neue Ladepunkte sollen nach Möglichkeit auch mit Sanitäranlagen, Snack- und Getränkeautomaten sowie Aufenthaltsbereichen ausgestattet werden.  Außerdem werden bestehende Konkurrenzklauseln ("Schutzzonen") bei Rastanlagen und Tankstellen gelockert. Falls solche Vertragsregelungen den Ausbau von Ladeinfrastruktur verhindern, können künftig Eingriffe in diese Rechte erfolgen. Betroffenen Betreibern stehen unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigungsansprüche zu.
 

Regierungsparteien sehen Schritt Richtung Mobilitätswende 

Die Regierungsparteien betonten sowohl den Nutzen für Infrastrukturprojekte als auch für die Elektromobilität.

SPÖ-Abgeordneter Roland Baumann sprach von einem wichtigen Beitrag zur Mobilität der Zukunft und zur Erreichung der Klimaziele. Die neue Fristenregelung schaffe Rechtssicherheit, ohne Umweltstandards oder Beteiligungsrechte einzuschränken. Sein Fraktionskollege Wolfgang Moitzi verwies darauf, dass bereits zwei Drittel aller Neuzulassungen auf alternative Antriebe entfielen. Dennoch fehle auf vielen Rastplätzen bislang Schnellladeinfrastruktur.
 

Auch die ÖVP sieht in der Novelle einen wichtigen Standortfaktor. Harald Servus betonte die Bedeutung leistungsfähiger Infrastruktur für Wirtschaft und Verkehr. Lukas Brandweiner verwies darauf, dass inzwischen rund 290.000 vollelektrische Pkw in Österreich unterwegs seien und die Infrastruktur entsprechend ausgebaut werden müsse.
 

VIRUS übt scharfe Kritik 

Deutliche Kritik kommt hingegen von der Umweltorganisation VIRUS.  Sprecher Wolfgang Rehm wirft der Bundesregierung vor, nicht die Ursachen der langen Verfahren anzugehen, sondern stattdessen Eingriffe in die Rechte von Grundeigentümern zeitlich unbegrenzt zu verlängern.
 

„Anstatt der ineffizientesten, langsamsten UVP-Behörde Österreichs im BMIMI Beine zu machen, sollen derzeit auf fünf Jahre befristete Bebauungssperren und damit Eingriffe in die Rechte Dritter ad infinitum verlängert werden können“, kritisiert Rehm.
 

Nach Ansicht von VIRUS werde das bestehende System der Bundesstraßenplanung dadurch nicht reformiert, sondern weiter verfestigt. Die Novelle sei ein „wirkungsloser“ Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung und werde unter dem Schlagwort der Rechtssicherheit verkauft.
 

Darüber hinaus warnt Rehm vor den Plänen einer Verfassungsänderung, mit der UVP-Verfahren künftig vollständig beim Bund konzentriert werden könnten. Es sei unklar, wie eine Bundesbehörde künftig auch Landesnaturschutzrecht vollziehen solle. Die angekündigte Novelle des UVP-Gesetzes lasse weiterhin auf sich warten. Sollte die notwendige Verfassungsänderung mit Unterstützung der Opposition beschlossen werden, drohe aus Sicht von VIRUS ein neues Verfahrenschaos, ohne dass zuvor ausreichende Qualitätskontrollen erfolgt seien.
 

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06.07.2026 | Autor*in: Doris Holler-Bruckner
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