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Nationalrat beschließt  Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz

11.06.2026

Nach wochenlangen Verhandlungen hat der Nationalrat das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit beschlossen.

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© Verbund / Österreichs Energie
Möglich wurde dies durch die Zustimmung der Grünen, nachdem in letzter Minute wesentliche Änderungen in den Gesetzestext aufgenommen wurden. 

Zu den wichtigsten Anpassungen zählen deutlich ambitioniertere Ausbauziele: Bis 2030 soll die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien um 30 statt ursprünglich 27 Terawattstunden steigen, bis 2035 sollen mindestens 40 Terawattstunden zusätzlich erreicht werden. Erstmals wurde zudem ein bundesweites Ziel von 5 Gigawatt Batteriespeicherkapazität bis 2030 gesetzlich verankert.
 

Das Gesetz soll Genehmigungsverfahren beschleunigen, digitale Verfahren einführen und das sogenannte One-Stop-Shop-Prinzip etablieren, um Projekte für erneuerbare Energien und die notwendige Netzinfrastruktur schneller umzusetzen. Gleichzeitig bleiben ökologisch besonders wertvolle Flussabschnitte vom überragenden öffentlichen Interesse für Wasserkraftprojekte ausgenommen.
 

Die Bundesregierung sieht im EABG einen wichtigen Schritt für mehr Versorgungssicherheit, niedrigere Energiepreise und eine geringere Abhängigkeit von fossilen Energieimporten. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer sprach von einem Meilenstein für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Österreich.
 

Die E-Control bezeichnete das Gesetz als wichtige Grundlage für einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netzinfrastruktur. Breite Zustimmung kommt auch aus der Energiebranche und von Interessenvertretungen. Der Bundesverband Energiespeicher Österreich begrüßt  insbesondere die gesetzliche Verankerung von Batteriespeichern und das 5-GW-Ziel bis 2030, fordert nun aber rasch passende regulatorische Rahmenbedingungen.

Auch die IG Windkraft sieht im EABG einen wichtigen Fortschritt. Besonders positiv bewertet sie die Anhebung der Ausbauziele auf 30 TWh bis 2030 sowie die langfristige Perspektive von 40 TWh bis 2035. Gleichzeitig verweist sie auf weiteren Reformbedarf, etwa bei der Beschleunigung von UVP-Verfahren und der Beseitigung von Ausbaudeckeln, um die zahlreichen bereits geplanten Windkraftprojekte tatsächlich umsetzen zu können.

PV Austria, Photovoltaikinteressensverband,  begrüßt  die erzielte Einigung  ebenfalls und wertet sie als wichtiges Signal für die Energiewende. Der Verband sieht insbesondere in verbindlichen Ausbauzielen, schnelleren Genehmigungsverfahren und klareren Zuständigkeiten entscheidende Voraussetzungen, um den Ausbau von Photovoltaik weiter voranzutreiben. Zugleich fordert PV Austria eine konsequente Umsetzung in den Bundesländern sowie stabile Investitionsbedingungen für Unternehmen und private Betreiber. Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) begrüßt die angehobenen Ziele und den neuen Bund-Länder-Mechanismus, mahnt aber eine konsequente Umsetzung ein. Kleinwasserkraft Österreich kritisiert  die Einschränkungen beim Ausbau der Wasserkraft und sieht weiteres Potenzial ungenutzt.

Die Produktionsgewerkschaft PRO-GE sieht im Gesetz Chancen für Investitionen und Beschäftigung.

Naturschutzorganisationen wie WWF und GLOBAL 2000 bewerten den überarbeiteten Gesetzestext ebenfalls positiver als den ursprünglichen Entwurf. Sie begrüßen insbesondere den Schutz der letzten ökologisch wertvollen Flussstrecken, kritisieren aber weiterhin zu geringe Ambitionen beim Ausbau und fehlende Sanktionen für Bundesländer, die ihre Ziele verfehlen. 

Die Freiheitlichen lehnen das Gesetz als angebliches „Blockadegesetz“ ab und bezweifeln den Nutzen des Ausbaus erneuerbarer Energien für die Verringerung der fossilen Abhängigkeit.

Mit dem Beschluss des EABG verfügt Österreich nun über einen neuen Rechtsrahmen zur Umsetzung der europäischen RED-III-Richtlinie. Ob das Gesetz seinem Anspruch als „Beschleunigungsgesetz“ gerecht wird, wird sich nun vor allem an seiner praktischen Umsetzung in den Bundesländern zeigen.

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11.06.2026 | Autor*in: Doris Holler-Bruckner
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