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Nach Abschluss der Temelin–Kommission: Behebung der Sicherheitsdefizite muss umgehend im Rahmen des Melk–Abkommens erfolgen

09.06.2008

Empfehlung zur Beurteilung der völkerrechtlichen Verbindlichkeit des Melk–Abkommens verstärkt die Bemühungen des Landes Oberösterreich

ja © www.antiatom.info
ja © www.antiatom.info
Nach dem heutigen Abschluss der bilateralen parlamentarischen Temelin–Kommission steht nun fest: Die gewichtigsten Sicherheitsprobleme im AKW Temelin sind auch nach sechs Jahren Melk–Prozess ungelöst. Durch entschlossene Proteste konnte zwar der von der tschechischen Seite gewünschte Abschluss des Melk–Abkommens verhindert werden, das AKW Temelin wird jedoch mit einem wesentlich erhöhten Risiko weiter betrieben. „Es müssen nun endlich Schritte zur Behebung der Sicherheitsprobleme gesetzt werden, anstatt lediglich über unzulässige Lösungen zu diskutieren„, erklärt Radko Pavlovec. „Im Falle der Hochdruckleitungen und des nuklearen Brennstoffes besteht Gefahr im Verzug. Die Bundesregierung muss nun endlich im Rahmen des Melk–Abkommens handeln„.
Gerade im Falles des Punktes 1 – Absicherung von Hochdruckleitungen auf der 28,8m–Bühne – ist der dringende Handlungsbedarf ersichtlich. Die Betreiber haben keine technischen Maßnahmen zur Verhinderung des Mehrfachbruchs gesetzt, sondern lediglich eine neue Argumentation zur Unterstützung des unbefriedigenden Ist–Zustandes aufgebaut. Große Teile der Leitungen auf der 28,8m–Bühne wurden einfach zur sogenannten „Bruchausschlusszonen„ erklärt, ohne jedoch die technischen Voraussetzungen (nur kurze gerade Leitungsteile, Vorbereitung bereits in der Planungsphase, spezielles Material, spezielle Behandlung und Überwachung) zu erfüllen. Trotz mehrerer Versuche des Landes Oberösterreich ist es leider nicht gelungen, im Rahmen der Expertenworkshops die Behandlung dieser fundamentalen Frage durchzusetzen. Stattdessen wurde lediglich über Teilaspekte des Bruchausschlusskonzeptes diskutiert, ohne jedoch die grundsätzliche Anwendbarkeit dieses Konzeptes zu klären. Dadurch wurde der falsche Eindruck aufrechterhalten, durch weitere Expertenworkshops könnten Fortschritte bei diesem Punkt erzielt werden. Es muss jedoch angemerkt werden, dass der grundsätzlich falsche „Lösungsansatz„ des Temelin–Betreibers bereits seit dem Jahr 2001 bekannt ist.
Es muss daher festgestellt werden, dass die Problematik der Hochdruckleitungen nach wie vor völlig ungelöst ist und die vom Betreiber gesetzten Maßnahmen keinen seriösen technischen Lösungsansatz darstellen.
Als eine sehr wichtige Unterstützung für die Position des Landes Oberösterreich ist die Empfehlung der Temelin–Kommission an die Bundesregierung zu werten, die Frage der völkerrechtlichen Verbindlichkeit des Melk–Abkommens von Experten aus Drittstaaten untersuchen zu lassen. Diese Vorgangsweise entspricht exakt der Forderung der überparteilich beschlossenen Resolution des oberösterreichischen Landtages.

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09.06.2008 | Autor*in: litschauer
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