Milliarden für Dukovany: Wie wirtschaftlich ist neue Atomkraft wirklich?
Geplant sind Reaktoren mit einer Leistung von jeweils bis zu 976 Megawatt, deren Inbetriebnahme erst 2036 und 2037 erfolgen soll. Um das Projekt zu ermöglichen, will Tschechien ein zinsgünstiges Staatsdarlehen von 23 bis 30 Milliarden Euro bereitstellen und zusätzlich 40 Jahre lang garantierte Strompreise über sogenannte zweiseitige Differenzverträge absichern.
Zwar erkennt die Kommission an, dass der Ausbau der Kernenergie zur Versorgungssicherheit und Dekarbonisierung beitragen könne, sie äußert jedoch erhebliche Zweifel an der Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit des Beihilfepakets. Kritisch gesehen wird insbesondere, dass Risiken in großem Umfang auf den Staat – und damit auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – übertragen werden könnten, während private Betreiber weitgehend abgesichert sind
.Hinzu kommt die Sorge vor Wettbewerbsverzerrungen: Unklare Vertragsdetails könnten bestehende Marktmacht festigen und dazu führen, dass Förderungen indirekt an bestimmte Marktteilnehmer weitergegeben werden. Dass die Kommission zentrale Elemente der Fördermechanismen bislang nicht bewerten kann, unterstreicht die wirtschaftliche Unsicherheit des Projekts.
Die Untersuchung macht deutlich: Neue Atomkraftwerke sind heute nur mit langfristigen staatlichen Garantien, Milliardenkrediten und Preisabsicherungen realisierbar. Ob dies angesichts fallender Kosten für erneuerbare Energien und Speichertechnologien eine zukunftsfähige Investition ist, bleibt offen – und genau diese Frage rückt nun ins Zentrum der europäischen Debatte.
Gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union AEUV können die Mitgliedstaaten ihren Energiemix, die Bedingungen für dieNutzung ihrer Energiequellen und die grundlegende Zusammensetzung ihrer Energieversorgung festlegen. Die Entscheidung über die Förderung der Kernenergie fällt in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.
Staatliche Beihilfen für Kernenergie können direkt nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV bewertet werden. Dieser Artikel erlaubt es den Mitgliedstaaten, die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige unter
bestimmten Bedingungen zu erleichtern. Die Beihilfe muss notwendig und verhältnismäßig sein und darf die Handelsbedingungen nicht in einem dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufenden Maße beeinträchtigen. Nach Inkrafttreten der neuen Regeln für die Organisation des Strommarktes im Juli 2024 prüft die Kommission auch die Einhaltung der in der Verordnung 2024/1747 festgelegten Grundsätze des Konzepts der zweiseitigen Differenzkontrakte.