Martinz: Dauerhafte Lösung für Kraftwerk-Gemeinden
"Die BZÖ-Vorschläge, wie sie derzeit vorliegen, sind lediglich eine Einmalabgeltung für die Mölltaler Gemeinden, die ihr Wasser für die Stromgewinnung liefern. Das ist keine nachhaltige Lösung für die Menschen in Oberkärnten", sagt heute LR Josef Martinz.
Sein Vorschlag: Es sei eine gesetzliche Basis zu schaffen, die den Gemeinden, die Wasser zur Energiegewinnung liefern, eine nachhaltige Abgeltung für diese Wasserentnahmen beschert. "Einmal ist keinmal. Die Oberkärntner Gemeinden stellen über Jahrzehnte ihr Wasser für die Energiegewinnung zur Verfügung. Die Einbußen in der Umwelt, die damit verbunden sind, liegen für jeden sichtbar auf der Hand", weist Martinz hin. Dieser Umstand sei ja auch die Basis für die ständig diskutierten Talschaftsverträge. Doch lehne Martinz diese einmalige Almosen-Verteilung ab. Derzeit liege jedoch keine gesetzliche Basis vor, durch die den Gemeinden Zahlungen zukommen könnten. "Ich werde im nächsten Landtag einen entsprechenden Antrag einbringen, dass wir das Kärntner Elektrizitätsgesetz ändern. Wir brauchen eine gesetzliche Voraussetzung, um den Gemeinden, die Wasser für Kraftwerke liefern, ein dauerhafte Abgeltung zukommen lassen zu können", erklärt Martinz.
Mit der Gesetzesänderung verbunden sei ein Vertrag, in dem sich Verbund und Kelag verpflichten, die Wasserentnahmen den Mölltaler Gemeinden abzugelten. Die Kelag, die im Mehrheitseigentum des Landes stehe, könne mit gutem Beispiel vorangehen. (Schluss)
Rückfragehinweis: Kärntner Volkspartei
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OTS0292 2007-03-06/16:29
Sein Vorschlag: Es sei eine gesetzliche Basis zu schaffen, die den Gemeinden, die Wasser zur Energiegewinnung liefern, eine nachhaltige Abgeltung für diese Wasserentnahmen beschert. "Einmal ist keinmal. Die Oberkärntner Gemeinden stellen über Jahrzehnte ihr Wasser für die Energiegewinnung zur Verfügung. Die Einbußen in der Umwelt, die damit verbunden sind, liegen für jeden sichtbar auf der Hand", weist Martinz hin. Dieser Umstand sei ja auch die Basis für die ständig diskutierten Talschaftsverträge. Doch lehne Martinz diese einmalige Almosen-Verteilung ab. Derzeit liege jedoch keine gesetzliche Basis vor, durch die den Gemeinden Zahlungen zukommen könnten. "Ich werde im nächsten Landtag einen entsprechenden Antrag einbringen, dass wir das Kärntner Elektrizitätsgesetz ändern. Wir brauchen eine gesetzliche Voraussetzung, um den Gemeinden, die Wasser für Kraftwerke liefern, ein dauerhafte Abgeltung zukommen lassen zu können", erklärt Martinz.
Mit der Gesetzesänderung verbunden sei ein Vertrag, in dem sich Verbund und Kelag verpflichten, die Wasserentnahmen den Mölltaler Gemeinden abzugelten. Die Kelag, die im Mehrheitseigentum des Landes stehe, könne mit gutem Beispiel vorangehen. (Schluss)
Rückfragehinweis: Kärntner Volkspartei
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OTS0292 2007-03-06/16:29
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