Lobautunnel zwischen Luxemburg und Erdberg
Letztere hätten zusätzliche und allseits kostenintensive Verfahrensaufwendungen verursacht, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit als frustriert erweisen würden. „Es wäre üblich und ökonomischer gewesen, die Vorabentscheidung des EuGH abzuwarten aber die ASFINAG blendet als jahrzehntelang verhätschelter Staatskonzern, der gewohnt ist, dass alle ihr zu Willen sind, alles aus, was nicht in dieses gewohnte Denkschema passt“, so Rehm. Die eingeleitete Überprüfung durch den EuGH sei nichtsdestotrotz Realität und sei aufgrund der bisherigen Rechtsprechung davon auszugehen, dass die vom BVwG gestellten Vorlagefragen so beantwortet werden, dass dem Lobautunnel die basale Rechtsgrundlage entzogen ist. „Bis das Verfahren in Luxemburg abgeschlossen ist, werden aufgrund bisheriger Erfahrungswerte voraussichtlich 1,5 bis 2 Jahre vergehen, vorher darf jedenfalls für den Lobautunnel, dem die Mehrzahl der Genehmigungen fehlt, keine weitere Bewilligung erteilt werden“, so Rehm abschließend.