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Lobautunnel jetzt doppelt vor Gericht

02.07.2025

Wer weiter auf klimaschädliches Nonsens-Betonprojekt setzen will, wartet auf Godot

RechtJustizParagraph.jpg.jpg
© succo - pixabay.com
Wien - Wie die Umweltorganisation VIRUS bekanntgibt, wird ab heute am Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erneut eine bis zu zweitägige wasserrechtliche Beschwerdeverhandlung stattfinden.   

Verfahrenskoordinator Wolfgang Rehm: „Das ist insofern ungewöhnlich, als das BVwG die Sache ja bekanntlich zur Vorabentscheidung zum Europäischen Gerichtshof  (EuGH) geschickt hatte, der in den kommenden 1,5-2 Jahren grundsätzliche Rechtsfragen zu klären hat, die über die Existenz des Projekts entscheiden werden. Nun wird auf Drängen der bekanntlich eher verschwenderischen Asfinag vorerst einmal einfach kostenintensiv weitergemacht, als gäbe es dieses Grundproblem nicht mehr“.
 

Gleichzeitig würden beim EuGH in der nunmehr anhängigen Rechtssache C-187/25 „VIRUS II“ gerade die Fristen für das schriftliche Stellungnahmeverfahren laufen. „Hier stehen die Chancen gut, dass das höchste europäische Gericht im Sinne des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts den vom Rechtsgutachten der Universität Innsbruck identifizierten Wurzelmangel bestätigen werden,“ so Rehm. Bei der kommenden Wasserrechtsverhandlung werde es um die Auswirkungen des Lobautunnelprojekts auf das Grundwasser nördlich und südlich der Donau und auf Augewässer gehen und es habe nach bereits drei Fehlversuchen seit Ersteinreichung 2009 die Asfinag im Sommer 2004 neue Grundwassermodellierungen vorgelegt, die nun in Fortsetzung der Jänner-Tagsatzung im Detail weiter zu prüfen seien. „Aufgrund der ohnehin abzuwartenden EuGH-Entscheidung ist das, wozu uns das BVwG jetzt zwingt, hochwahrscheinlich frustrierter Aufwand und die Beschwerdeführer haben nicht wie die Autobahnbauer praktisch unbegrenzte Mittel,“ ärgert sich Rehm und wünscht sich weniger Hofierung vermeintlich wichtiger Staatsbetriebe und mehr von der gebotenen Äquidistanz gegenüber den Parteien. Der Gerichtsverhandlung zeitlich vorgelagert werden am Mittwoch Umwelt- und Klimainitiativen eine Demonstration zum Schutz des Klimas und des Grundwassers vor dem Gerichtsgebäude abhalten. Schließlich sehe die extrem teure und klimaschädliche S1 auf der wirtschaftlichen Nutzenseite alt aus, bringe jedoch keine Verkehrsentlastung und sei daher ein Nonsens-Projekt. Wie Rehm betont, zeige gerade das Lobautunnelprojekt beispielhaft für einige weitere Autobahnneubauten auch die Grenzen der von der Innenpolitikberichterstattung wiederholt suggerierten Allmacht von Ressortministern auf.

Asfinag Chef Hufnagl habe bereits Ende Mai in der Presse unter richtiger Angabe des Verfahrensstandes klargestellt, dass über dieses Projekt heuer gar nicht entschieden werden könne und einen möglichen Baubeginn frühestens 2031 in Aussicht gestellt, was eine Fertigstellung nicht vor dem Jahr 2037 bedeuten würde. „Auch wenn der mittlerweile mit Recht nachdenklich gewordene Bundesminister Hanke künftig besonders ambitioniert für das Projekt auftreten sollte, ist sein Spielraum rechtlich extrem eingeengt und wird jede Showpolitik irgendwann von der juristischen Realität eingeholt. Generell gilt: Wer weiter auf dieses Projekt setzen will, wartet wie schon die letzten 20 Jahre auf Godot,“ so Rehm.

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