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LNG-Terminalschiff „Höegh Gannet“: Trotz fehlender Umwelt- und Sicherheitsprüfungen Betrieb bis 2029 geplant!

04.07.2025

LNG-Terminal Brunsbüttel soll sechs Jahre statt zwölf Monate an Gefahrengutanleger betrieben werden: DUH erhelbt Einwendung gegen Verlängerung

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© Lemzo/ Frachtschiff
  • Die Ausnahmeregelung für höhere Luftschadstoffe wie Stickoxide, Kohlenmonoxid und Formaldehyd könnte damit insgesamt für sechs Jahre genehmigt werden
  • DUH kritisiert Anwendung des LNG-Beschleunigungsgesetzes nach Ende der „Gaskrise“ als Türöffner für eigentlich genehmigungsunfähige Projekte

Berlin - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Einwendung gegen die geplante Verlängerung des Betriebs des LNG-Terminalschiffs „Höegh Gannet“ am aktuellen Gefahrengutanleger in Brunsbüttel eingereicht. Die DUH kritisiert das Genehmigungsverfahren, das trotz Ende der Gaskrise weiterhin auf Grundlage des LNG-Beschleunigungsgesetzes geführt wird und wirft der Betreibergesellschaft Deutsche Terminal GmbH (DET) erhebliche rechtliche und inhaltliche Mängel in den Antragsunterlagen vor.

Ursprünglich sollte die „Höegh Gannet“ nur provisorisch und für maximal ein Jahr an dem Gefahrengutanleger betrieben werden. Für den nun beantragten weiteren Betrieb des Terminals am aktuellen Gefahrengutanleger bis 2029 fehlen laut DUH auch weiterhin wesentliche Prüfungen, etwa zur Umwelt- und Sicherheitsverträglichkeit. Die DUH geht außerdem davon aus, dass auch für den Verlängerungszeitraum die bislang geltende Ausnahmegenehmigung für die Überschreitung von Grenzwerten bei Luftschadstoffen wie Stickoxiden, Kohlenmonoxid und Formaldehyd verlängert werden soll.

Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Für die geplante dreijährige Verlängerung der Genehmigung am aktuellen Gefahrengutanleger fehlen weiterhin wichtige Prüfungen zu Umwelt- und Sicherheitseffekten. Die dann insgesamt sechs Jahre andauernde Erlaubnis für eine Abweichung von Umweltstandards würde die Gesundheit der Menschen vor Ort sowie den Umweltschutz massiv gefährden. Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz sollen unter dem Deckmantel der vermeintlichen Versorgungssicherheit Projekte genehmigt werden, die unter normalen Umständen nie möglich gewesen wären. Angesichts der entspannteren Gasversorgungslage muss die neue Bundesregierung dringend die ‚Höegh Gannet' und alle weiteren geplanten LNG-Terminals auf den Prüfstand stellen.“

Laut LNG-Beschleunigungsgesetz darf ein LNG-Terminal nur dann bevorzugt genehmigt werden, wenn es mindestens 5 Milliarden Kubikmeter Erdgas jährlich einspeisen kann. Die „Höegh Gannet“ kommt laut Antragsunterlagen jedoch nur auf 3,7 Milliarden Kubikmeter – ein relevanter Beitrag zur Versorgungssicherheit im Sinne des Gesetzes liegt somit nicht vor. Zugleich zeigen Prognosen, dass der Erdgasbedarf in Deutschland weiter sinkt und die bereits bestehenden LNG-Terminals an Nord- und Ostsee kaum ausgelastet sind.

Constantin Zerger, Bereichsleiter für Energie und Klimaschutz bei der DUH: „Die Umweltbelastungen, der Lärm für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die nautischen Risiken auf der Elbe stehen in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen des Terminals. Wir fordern von den zuständigen Behörden, eine Verlängerung des Betriebs der ‚Höegh Gannet' nicht zu genehmigen, bis alle nötigen Prüfungen und eine ordentliche Beteiligung der Öffentlichkeit nachgeholt wurden.“

Hintergrund:

Die Stationierung des LNG-Terminalschiffs „Höegh Gannet“ war ursprünglich nur provisorisch am Gefahrengutanleger in Brunsbüttel Ports und auch lediglich für zwölf Monate vorgesehen. Die DET hat nun beantragt, die Betriebsdauer an dem provisorischen Anleger bis Februar 2029 zu verlängern. Der eigens für das Terminalschiff beschleunigt zugelassene und aktuell im Bau befindliche Anleger soll offensichtlich doch nicht mehr für LNG genutzt werden.

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