LNG-Terminal vor Rügen: DUH warnt vor Umgehung des Genehmigungsverfahrens
Konkret kritisiert die DUH, dass das Unternehmen den Betrieb des Terminals bis 2043 ohne Landstromversorgung durchsetzen wolle – und dies ohne umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung, obwohl diese gesetzlich vorgesehen ist. Ohne Landstrom drohten laut DUH höhere Luftschadstoff- und Lärmemissionen und damit eine stärkere Belastung für Umwelt und Anwohner.
Die Auseinandersetzung landet am 3. Dezember vor dem Bundesverwaltungsgericht. Deutsche Regas hat gegen das eingeleitete Änderungsgenehmigungsverfahren des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern Klage eingereicht. Es ist nicht das erste Mal, dass das Unternehmen juristisch gegen die Genehmigungsbehörde vorgeht.
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner betont, die Menschen auf Rügen hätten „ein Recht darauf, gehört zu werden“, wenn sich der Betrieb des Terminals grundlegend ändere. Auch DUH-Energieexperte Constantin Zerger warnt vor einem „alarmierenden Muster“ beim Vorgehen des Unternehmens: Statt auf Transparenz zu setzen, versuche man, Auflagen und Bedenken auszuräumen, indem man sie juristisch aushebele.
Hintergrund ist, dass Deutsche Regas ursprünglich eine Genehmigung erhielt, die auch eine Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage mit Landstromanschluss vorsah. Nun will der Betreiber davon abrücken und zudem verstärkt LNG ins Ausland weiterverschiffen. Dies hätte nach DUH-Einschätzung deutlich mehr Motoren- und Kessellaufzeiten auf den Terminalschiffen zur Folge.
Das LNG-Projekt vor Rügen war seit Beginn umstritten – wegen seiner sensiblen Lage, der möglichen Umweltfolgen und der Belastungen für die Bevölkerung. Die DUH fordert nun, das Verfahren transparent fortzuführen und die Klage von Deutsche Regas zurückzuziehen.