Kronberger: "Luftschlacht" im Umweltausschuss geschlagen
In einer dramatischen Abstimmung hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments heute seine Zustimmung zu einheitlichen Grenzwerten für Luftschadstoffe gegeben. Der betreffende Bericht des freiheitlichen EU–Abgeordneten Dr. Hans Kronberger über Luftschadstoffe konnte eine knappe Mehrheit aus Sozialisten, Grünen und einigen anderen Abgeordneten aller Fraktionen erringen. „Eine richtige Luftschlacht„, so die erste erleichterte Reaktion des Abgeordneten. „Das ist ein Etappensieg für die Luftreinhaltegesetzgebung in Europa„. Massive Kritik äußert der Abgeordnete an den „menschenverachtenden„ Vorschlägen der Kommission.
Im Kommissionsvorschlag zur so genannten 4. Tochterrichtlinie über die Luftqualität (Richtlinie über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) war von Grenzwerten noch keine Rede. Vielmehr kam die Kommission aufgrund einer Kosten–Nutzen–Analyse zum Beschluss, nur ein Monitoring vorzusehen.
Kronberger: „Man versucht hier in einem offiziellen EU–Dokument, die Kosten von Krebstoten zu bewerten und gegen die Verteuerungen im Industriebereich aufzurechen. Das ist blanker Zynismus. Außerdem berechnet die Kommission in ihrer so genannten Kosten–Nutzen–Analyse nur die Todesfälle – die so gesehen natürlich wesentlich "billiger" bewertet werden –, und nicht sämtliche gesundheitliche Folge– und Umweltschäden.„
Die Schwermetalle Arsen, Kadmium, Nickel und Benzoapyren, betont der Umweltpolitiker, seien erwiesenermaßen gentoxische Humankarzinogene, d.h. krebserregend und DNA–schädigend. Die Gefahr dieser Stoffe sei der Kommission auch von Expertengruppen bestätigt worden. „Das von der Kommission vorgeschlagene Monitoring ist absolut unzureichend„, bekräftigt der Abgeordnete. Nur Grenzwerte können Mensch und Umwelt ausreichend schützen und eine einheitliche Luftqualität sichern.„ In einzelnen Härtefällen und unter gewissen Auflagen sieht Kronberger in seinem Bericht allerdings Ausnahmegenehmigungen für jene Fälle/Gebiete vor, in denen die Grenzwerte nicht eingehalten können. (Schluss)
Rückfragehinweis: Büro MEP Dr. Hans Kronberger ,
Mag. Eva Haubner, 0033/38817–3673 oder
Mag. Anne–Catherine Simon, Tel. 01/40110–5891.
Kronberger: „Man versucht hier in einem offiziellen EU–Dokument, die Kosten von Krebstoten zu bewerten und gegen die Verteuerungen im Industriebereich aufzurechen. Das ist blanker Zynismus. Außerdem berechnet die Kommission in ihrer so genannten Kosten–Nutzen–Analyse nur die Todesfälle – die so gesehen natürlich wesentlich "billiger" bewertet werden –, und nicht sämtliche gesundheitliche Folge– und Umweltschäden.„
Die Schwermetalle Arsen, Kadmium, Nickel und Benzoapyren, betont der Umweltpolitiker, seien erwiesenermaßen gentoxische Humankarzinogene, d.h. krebserregend und DNA–schädigend. Die Gefahr dieser Stoffe sei der Kommission auch von Expertengruppen bestätigt worden. „Das von der Kommission vorgeschlagene Monitoring ist absolut unzureichend„, bekräftigt der Abgeordnete. Nur Grenzwerte können Mensch und Umwelt ausreichend schützen und eine einheitliche Luftqualität sichern.„ In einzelnen Härtefällen und unter gewissen Auflagen sieht Kronberger in seinem Bericht allerdings Ausnahmegenehmigungen für jene Fälle/Gebiete vor, in denen die Grenzwerte nicht eingehalten können. (Schluss)
Rückfragehinweis: Büro MEP Dr. Hans Kronberger ,
Mag. Eva Haubner, 0033/38817–3673 oder
Mag. Anne–Catherine Simon, Tel. 01/40110–5891.