Kronberger: Cartagena–Protokoll erleichtert österreichischen Anti–Gentechnik–Kurs
Als "wichtigen Schritt zu einem internationalen Umweltrecht" begrüßt EU–Abgeordneter Dr. Hans Kronberger heute, Donnerstag, das Inkrafttreten des Cartagena–Protokolls über biologische Sicherheit. Kronberger: "Zusätzlich zu einer strengen Reglementierung auf EU–Ebene braucht es ein internationales Abkommen, das völkerrechtlich verbindliche Regeln über den grenzüberschreitenden Handel mit gentechnisch veränderten Organismen festlegt. Nur so kann verhindert werden, dass die Wirksamkeit von EU– und nationalen Gesetzen durch GVO–Importe unterminiert wird", so Kronberger.
Kronberger weist darauf hin, dass Österreich als eines der ersten Länder das Cartagena–Protokoll ratifiziert hat. Das Ausfuhrland ist demnach verpflichtet, dem Empfängerland alle Informationen zugänglich zu machen, die für eine Sicherheitsbewertung erforderlich sind. Als besonders positiv hebt Kronberger hervor, dass Österreich nunmehr auch aus Vorsorge Importverbote verhängen darf.
Die derzeit laufende Diskussion um die Liberalisierung der allgemeinen Dienstleistungen habe, so der Umweltpoltiker, gezeigt, wie wichtig es sei, die Priorität von Umweltrecht und dem Recht auf Gesundheit vor Handelsrecht festzulegen. "Allzuoft wird vergessen, dass es sich bei Fragen der Lebensmittelsicherheit oder der Wasserversorgung langfristig auch um Fragen wirtschaftlicher Nachhaltigkeit handelt", betont Hans Kronberger.
Rückfragehinweis: Büro MEP Hans Kronberger Mag. Anne–Catherine Simon Tel. 01/40110–5891
*** OTS–ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***
OTS0152 2003–09–11/12:16
Kronberger weist darauf hin, dass Österreich als eines der ersten Länder das Cartagena–Protokoll ratifiziert hat. Das Ausfuhrland ist demnach verpflichtet, dem Empfängerland alle Informationen zugänglich zu machen, die für eine Sicherheitsbewertung erforderlich sind. Als besonders positiv hebt Kronberger hervor, dass Österreich nunmehr auch aus Vorsorge Importverbote verhängen darf.
Die derzeit laufende Diskussion um die Liberalisierung der allgemeinen Dienstleistungen habe, so der Umweltpoltiker, gezeigt, wie wichtig es sei, die Priorität von Umweltrecht und dem Recht auf Gesundheit vor Handelsrecht festzulegen. "Allzuoft wird vergessen, dass es sich bei Fragen der Lebensmittelsicherheit oder der Wasserversorgung langfristig auch um Fragen wirtschaftlicher Nachhaltigkeit handelt", betont Hans Kronberger.
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OTS0152 2003–09–11/12:16
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