Kreislaufwirtschaft: Vernichtungsverbot für unverkaufte Kleidung tritt am Sonntag in Kraft
Mittelständische Unternehmen erhalten voraussichtlich bis Juli 2030 Aufschub. Jedes Jahr werden in Europa schätzungsweise 4 % bis 9 % der unverkauften – und ungetragenen – Textilien vernichtet. Dieser Abfall verursacht rund 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen.
Die Ökodesign-Verordnung soll in der EU verkaufte Produkte nachhaltiger machen, indem ihre Kreislauffähigkeit, Energieeffizienz, Recyclingfähigkeit und Haltbarkeit verbessert werden. Das Verbot der Vernichtung unverkaufter Textilien ist einer der ersten konkreten Schritte in diese Richtung.
Die Ökodesign-Verordnung soll in der EU verkaufte Produkte nachhaltiger machen, indem ihre Kreislauffähigkeit, Energieeffizienz, Recyclingfähigkeit und Haltbarkeit verbessert werden. Das Verbot der Vernichtung unverkaufter Textilien ist einer der ersten konkreten Schritte in diese Richtung.