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Koexistenz ist auch Frage des Umwelt– und Naturschutzes

11.04.2006

Aus der Sicht des österreichischen Umweltbundesamtes wurde darauf bei der EU–Konferenz zuwenig eingegangen

Anfang April fand in Wien eine hochrangige EU–weite Konferenz zum Thema Koexistenz im Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) statt. Aus der Sicht des Umweltbundesamtes wurde dabei auf die offensichtlichen Zusammenhänge mit Umwelt– und Naturschutzfragen zu wenig eingegangen, so das Umweltbundesamt in einer Aussendung.
Bei der Konferenz wurde die Koexistenz–Problematik zwar aus den verschiedensten Blickwinkeln beleuchtet, in den Empfehlungen für den weiteren Umgang in der EU fehlen jedoch Lösungsvorschläge, welche die anstehenden Umwelt– und Naturschutzfragen ausreichend berücksichtigen.
Das Umweltbundesamt setzt sich mit Koexistenz aus dem Blickwinkel der allgemeinen Prinzipien des Umweltschutzes, des Vorsorge– und Verursacherprinzips, auseinander. Aus Vorsorgesicht ist die Minimierung potentieller Risiken vorrangig, wie sie z.B. von einer schleichenden Verunreinigung mit GVO ausgehen können.
Zwei Aspekte werden als besonders problematisch eingeschätzt: Einerseits bestehen grundsätzliche Unsicherheiten in Bezug auf mögliche Risiken und die Risikoabschätzung von GVO, andererseits werden bei den EU–weiten Zulassungsverfahren von GVO mögliche Auswirkungen auf regionale Aspekte, wie z.B. schützenswerte Arten und Ökosysteme, nicht ausreichend berücksichtigt.
Das Umweltbundesamt sieht Koexistenz nicht nur als eine wirtschaftliche (sozio–ökonomische) Frage, sondern auch als eine des Umweltschutzes und der menschlichen Gesundheit. Neben der Ermöglichung von Wahlfreiheit für KonsumentInnen ist die Sicherung des biologischen Landbaus und der gentechnikfreien konventionellen Bewirtschaftung in Österreich vorrangig. Bis zur Klärung wie wesentliche Koexistenz–Fragen praktisch gelöst werden können, ist aus Vorsorgegründen die Errichtung GVO–freier Regionen zur Erhaltung der konventionellen GVO–freien und biologischen Bewirtschaftung empfehlenswert. Dies schließt den Anbau von GVO zu einem späteren Zeitpunkt bzw. in anderen Regionen nicht aus.

Empfehlungen des Umweltbundesamtes:

Aus diesen Gründen sieht das Umweltbundesamt folgenden Handlungsbedarf in der Umsetzung der Ergebnisse der Koexistenz–Konferenz:
– Beibehalten des Grenzwerts der österreichischen Saatgut–Gentechnik–Verordnung von 0,1% und diesen konsequent auf EU–Ebene vertreten.
– Bevor GVO in Österreich angebaut werden, müssen Koexistenzmaßnahmen erarbeitet sein. Bei der Entwicklung nationaler und regionaler Modelle sind regionale ökologische oder landwirtschaftlich – strukturelle Besonderheiten zu berücksichtigen. Die derzeitigen rechtlichen (Gentechnikvorsorgegesetze) und privatwirtschaftlichen Ansätze sollen parallel weiter verfolgt werden.
– Die Strategie der Etablierung von GVO–freien Regionen hat für Österreich mit seiner klein strukturierten Landwirtschaft einen hohen Stellenwert. Aus Vorsorgesicht ist dies eine effiziente Maßnahme zur Absicherung der GVO–freien Landwirtschaft sowie zum Schutz des Biolandbaus.
– Mögliche Einschränkungen eines GVO–Anbaus in ökologisch sensiblen Gebieten, wie z.B. Natura 2000, ausloten und entsprechend umsetzen.
– EU–weit sind rechtsverbindliche Mindest–Rahmenbedingungen zur Harmonisierung und Rechtssicherheit für die Umsetzung der Koexistenz notwendig (z.B. Haftung, Grenz– bzw. Schwellenwerte, Anbauregister etc.).
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11.04.2006 | Autor*in: holler
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