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Klimaklage "Müllner v. Austria": Europäischer Gerichtshof lässt renommierte Institutionen zur Stellungnahme zu

12.11.2024

Die Beschwerde “Müllner v. Austria” vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zieht auch über die Landesgrenzen hinaus Aufmerksamkeit auf sich.

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© Gerd Altmann pixabay.com
Wien - Achtzehn internationale und nationale Institutionen und Expert:innen wurden zugelassen, um eine Stellungnahme als Drittpartei abzugeben. Als nächstes wird die Stellungnahme von Österreich am 15. November erwartet.

Klimaklage mit höchster Priorität

Der Kläger, der aufgrund einer temperaturabhängigen MS-Erkrankung von der Klimakrise besonders betroffen ist, fordert mit der Klimaklage "Müllner v. Austria" vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sein Recht auf wirksamen Klimaschutz ein. Herr Müllner wird von der Rechtsanwältin Michaela Krömer vertreten und erhält Unterstützung von der Initiative für Klimarecht – CLAW. Mit seiner Klimaklage könnte er die erste Einzelperson sein, die erfolgreich ein Recht auf Klimaschutz durchsetzt. Die Bedeutung dieses Falls spiegelt sich auch darin wider, dass der EGMR der Klage höchste Priorität eingeräumt hat—ausdrücklich anerkennend, dass der Fall dringlich ist und eine potenziell grundlegende Bedeutung auf die Menschenrechtslage haben kann.

Internationale Institutionen und Expert:innen wurden zugelassen sich zur Klimaklage zu äußern

“Es ist unglaublich, wie viele hochkarätige Institutionen zugelassen wurden, sich zu meinem Fall zu äußern. Das geballte Fachwissen wird zur Verfügung gestellt und zeigt, wie groß das Interesse ist.” so der Kläger Müllner zu den neuen Entwicklungen. Beim EGMR haben Dritte die Möglichkeit, sich zu laufenden Verfahren zu äußern. Solche Stellungnahmen spielen eine wesentliche Rolle, da sie dem Gericht wertvolle Perspektiven bei komplexen Fragestellungen bieten und zur Entscheidungsfindung beitragen, ohne dabei Parteistellung zu beziehen.
Im Zusammenhang mit der Klimaklage von Herrn Müllner wurden insgesamt achtzehn internationale und nationale Institutionen sowie einzelne Expert*innen für eine Drittparteien-Stellungnahme zugelassen (siehe untenstehende Liste), dadurch können vierzehn Stellungnahmen eingereicht werden. Darunter befindet sich die UN-Sonderberichterstatterinnen – Elisa Morgera, Astrid Puentes Riaño – welche berechtigt ist eine Stellungnahme zu der Klimaklage abzugeben. Zudem hat die Human Rights Entrepreneurs Clinic der Harvard Law School, als auch führende Rechtsprofessoren und Klimawissenschaftler aus Österreich die Möglichkeit, eine Stellungnahme einzureichen. “Die beeindruckende Liste der Institutionen unterstreicht die Tragweite und Relevanz unserer Beschwerde.", so Rechtsanwältin Michaela Krömer. Die Drittparteien haben nun bis zum 5. Dezember Zeit, ihre Stellungnahme beim Gerichtshof einzureichen.

Nächsten Verfahrensschritte: Österreich muss Stellungnahme bis 15. November einreichen

Nach zweimaliger Fristverlängerung wird die Stellungnahme Österreichs diesen Freitag (15.November) erwartet, in welcher er die Fragen des Gerichtshofs beantworten muss. Im Anschluss wird die Rechtsanwältin Michaela Krömer eine Antwort im Namen von Herrn Müllner verfassen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird danach entscheiden, wie das Verfahren weitergeht, wobei es drei mögliche Optionen gibt: Ein Urteil wird gefällt, mündliche Verhandlungen werden anberaumt oder der Gerichtshof fordert zusätzliche Stellungnahmen an. Das Verfahren, dem vom EGMR höchste Priorität eingeräumt wurde, wird sich im Jahr 2025 erheblich weiterentwickeln und weiter an Bedeutung gewinnen.

Internationale Entwicklungen: Urteil zur Klimaklage gegen Shell wird erwartet

Am 12. November um 8 Uhr morgens beginnen die Verhandlungen zu dem Fall “Milieudefensie et al. v. Royal Dutch Shell”. Weltweit gewinnen Klimaklagen an Bedeutung, und dieser Fall könnte den Umgang von Unternehmen mit ihrer Klimaverantwortung grundlegend prägen.

Die Drittinterventionen

Folgende internationale und nationale Institutionen und Personen bekommen die Möglichkeit eine sogenannte «Third Party Intervention» beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im anhängigen Verfahren “Müllner v. Austria” einzureichen:
Reinhard Steurer, BOKU University of Natural Resources and Life Sciences (Vienna, Austria)
Austrian Disability Council (Vienna, Austria)
Davide Filingeri, School of Health Sciences of the University of South Hampton (South Hampton, United Kingdom)
Lize Glas and Jasper Krommendijk, Radboud University (Nijmegen, The Netherlands)
Climate Action Network Europe (Brussels, Belgium) and Global Legal Action Network (London, United Kingdom)
McGill Centre for Human Rights (Montreal, Canada), Harvard Law School Project on Disability Cambridge, United States of America), Action Program for Equality and Social Inclusion at the Law Faculty of the University of the Andes (Bogotá, Colombia), Alice Venn (Bristol, United Kingdom) and Margaretha Wewerinke-Singh (Amsterdam, the Netherlands)
Notre Affaire à Tous (Paris, France)
Austrian Multiple Sclerosis Society (Vienna, Austria)
Katharina Rogenhofer, KONTEXT (Vienna, Austria)
Our Children’s Trust (Eugene, United States of America and Amsterdam, the Netherlands)
Daniel Ennöckl, BOKU University of Natural Resources and Life Sciences (Vienna, Austria)
Erika Wagner and Wilhelm Bergthaler, Environmental Law Institute of the Johannes Kepler University (Linz, Austria)
Elisa Morgera, UN Special Rapporteur on the Promotion and Protection of Human Rights in the context of Climate Change and Astrid Puentes Riaño, UN Special Rapporteur on the Human Right to a Clean, Healthy and Sustainable Environment (Geneva, Switzerland)
Human Rights Entrepreneurs Clinic, Harvard Law School (Cambridge, USA)

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