Klimagesetz: Kritik an fehlender Verbindlichkeit für Klimaneutralität 2040
Österreich soll einen neuen gesetzlichen Rahmen für seine Klimapolitik bekommen. Doch genau bei der entscheidenden Frage gehen die Meinungen auseinander: Wie verbindlich ist das Ziel der Klimaneutralität 2040 tatsächlich?
KONTEXT-Vorständin Katharina Rogenhofer kritisiert den am Mittwoch beschlossenen Entwurf deutlich. Aus ihrer Sicht macht die Bundesregierung mit dem Klimagesetz zwar die europäischen Vorgaben verbindlich, geht beim österreichischen Ziel der Klimaneutralität 2040 aber nicht weit genug.
„Die Klimaneutralität 2040 ist im Gesetz dagegen nur dekorative Prosa“, so Rogenhofer. Damit bleibe Österreich länger von Öl und Gas abhängig und setze sich weiterhin hohen Energiepreisen und zusätzlichen Risiken durch fossile Energieimporte aus.
Nach der vorliegenden Einschätzung werden im Klimagesetz vor allem die EU-Klimaziele rechtlich verbindlich festgelegt. Vorgesehen sind eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 90 Prozent bis 2040 sowie entsprechende nationale Emissionsobergrenzen und Korrekturmaßnahmen.
Das Ziel der Klimaneutralität 2040 ist hingegen vor allem mit dem geplanten Klimafahrplan verknüpft. Dieser soll Sektorziele, Reduktionspfade und Maßnahmen konkretisieren, ist aber nicht in gleicher Weise rechtlich verbindlich. Der Klimafahrplan soll erst Ende 2027 vorliegen.
Für Rogenhofer ist das zu wenig. Gerade die jüngsten Entwicklungen bei Energiepreisen und Extremwetter würden zeigen, wie dringend ein konsequenter Ausstieg aus Öl und Gas sei.
„Die eigentliche Frage ist nicht, ob wir uns Klimaneutralität 2040 leisten können, sondern ob wir uns weiteres Zögern leisten können“, betont sie.
Auch der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) sieht im Ministerratsbeschluss lediglich einen ersten Schritt. Der geplante Klimafahrplan bis Ende 2027 sei aus Sicht des Verbandes zu wenig ambitioniert. Wesentliche Maßnahmen in den Bereichen Wärme, Mobilität und Strom seien seit Jahren bekannt und müssten rascher umgesetzt werden.
„Der Klimafahrplan 2027 darf kein weiterer Aufschub sein, sondern muss Österreich schnellstmöglich auf Kurs zur Klimaneutralität 2040 bringen“, fordert EEÖ-Geschäftsführerin Martina Prechtl-Grundnig.
Der Verband fordert insbesondere einen konsequenten Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung und den Ausstieg aus fossilen Heizsystemen. Auch die Vorgaben der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III müssten in konkrete und verbindliche österreichische Maßnahmen übersetzt werden.
Eine zentrale Herausforderung liegt für den EEÖ bei der Aufteilung der Verantwortung zwischen Bund und Ländern. Gerade bei erneuerbaren Energien, Raumordnung, Genehmigungen und der Umstellung fossiler Heizsysteme liegen wichtige Kompetenzen auf Landesebene.
Der Klimafahrplan müsse deshalb klare Zuständigkeiten und verbindliche Beiträge von Bund und Ländern festlegen. Ein reines Planungsinstrument mit übergeordneten Zielen reiche nicht aus.
Kritik gibt es auch an der Möglichkeit, die klimapolitischen Ambitionen bei wirtschaftlichen Problemen zurückzufahren. Laut EEÖ könnte der Klimaschutz künftig bei Entwicklungen, die Wirtschaft, Standort oder Arbeitsplätze unter Druck bringen, zurückgenommen werden, selbst wenn diese Entwicklungen keinen direkten Zusammenhang mit Klimaschutzmaßnahmen haben.
Der Verband sieht darin die Gefahr, dass Klimaschutz bei wirtschaftlichem Gegenwind als Erstes zur Disposition gestellt wird. Dabei könne gerade die Energiewende wirtschaftliche Vorteile bringen.
„Investitionen in erneuerbare Energien und Umwelttechnologien schaffen heimische Wertschöpfung und Arbeitsplätze, stärken die Versorgungssicherheit und verringern Österreichs Abhängigkeit von fossilen Energieimporten“, sagt Prechtl-Grundnig.
Die Debatte um das Klimagesetz zeigt damit vor allem eines: Entscheidend wird nicht nur sein, welche Ziele Österreich formuliert, sondern ob daraus tatsächlich verbindliche Maßnahmen, klare Zuständigkeiten und ausreichend Tempo entstehen.