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Kleine Unternehmen müssen von „Diversitätssteuer“ befreit werden

18.05.2026

141 Saatgut-Produzent:innen aus ganz Europa appellieren an EU-Kommission, Rat und EU-Parlament

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© pixabay - geralt / Steuern können im wahrsten Sinn des Wortes "umsteuern"
Brüssel, Wien, Schiltern – 141 kleine Saatgut-Unternehmen und Baumschulen aus 16 EU‑Mitgliedstaaten haben sich  in einem offenen Brief an EU-Kommission, zyprische Ratspräsidentschaft und den Berichterstatter des EU-Parlaments, Herbert Dorfmann (EVP), gewandt. Sie warnen, dass sie der aktuelle Gesetzestext des neuen EU-Saatgutrechts zur Zahlungsunfähigkeit bringen könnte. Gemeinsam fordern sie eine Ausnahme für Kleinstunternehmen, um den Fortbestand regionaler Saagutproduktion zu sichern und Klimawandelanpassung sowie vielfältige Ernährung zu ermöglichen.


Die geplanten neuen Melde‑, Dokumentations‑ und Rückverfolgbarkeitspflichten würden keine Qualitätsverbesserung bringen, sondern vor allem massiven Verwaltungsaufwand erzeugen. „Da der administrative Aufwand mit jeder zusätzlichen Pflanzenart und Sorte steigt, wirkt die Regulierung de facto wie eine Diversitätssteuer“, meint ARCHE NOAH-Saatgutrechts-Experte Paul Grabenberger. „Obwohl die EU-Kommission versprochen hat, den administrativen Aufwand für KMUs um 35 Prozent zu senken, hat sie im Saatgutrecht das genaue Gegenteil vor: die Bürokratie für kleine Produzent:innen wird sich vervielfachen“, warnt Grabenberger. Besonders betroffen wären Kleinstunternehmen mit unter 100.000 Euro Jahresumsatz, die eine Schlüsselrolle für regionale Sortenvielfalt, Klimaanpassung und patentfreies Saatgut spielen. Das geht auch aus einer Umfrage der österreichischen Organisation ARCHE NOAH hervor, über die zuletzt auch international berichtet wurde: Bei einer Umsetzung des Gesetzes, wie es von der EU-Kommission geplant ist, müssten 13 % der befragten regionalen Saatgutproduzent:innen ihren Betrieb schließen, 30 % müssten ihr Sortiment einschränken und 66 % könnten kein Saatgut mehr an Landwirt:innen verkaufen.

 
Statt Züchter:innen und Vielfalt gezielt zu schützen, schreibt der Gesetzesvorschlag den Kleinstbetrieben denselben bürokratischen Aufwand wie den globalen Konzernen vor. Ein Hof mit nur drei Mitarbeiter:innen müsste so dieselben Auflagen erfüllen wie ein internationaler Großkonzern – das wäre keine Vereinfachung, sondern eine massive Belastung für Vielfaltsbetriebe, die mit diesem Gesetz aus dem Markt gedrängt würden. Vor diesem Hintergrund warnt Micha Specht, Geschäftsführer des bayrischen Streuobst-Projekts Schlaraffenburger gGmbH: „Die Reste der noch verbliebenen Biodiversität zu erhalten ist für die Welt so bedeutend wie das Klima zu retten oder Kriege zu verhindern. Dafür sollte allen größtmögliche Unterstützung zukommen, die sich dankenswerterweise und oft uneigennützig darum kümmern. Die angedachten Regeln führen jedoch zum Gegenteil.“

„Dass die klaren Warnsignale kleiner europäischer Unternehmen die Kommission bislang offenbar völlig kaltlassen, ist alarmierend. Nun liegt es am Berichterstatter für das EU-Parlament, Herbert Dorfmann, sowie der zyprischen Ratspräsidentschaft, in letzter Minute für Entlastung zu sorgen und einen Weiterbestand der regionalen, vielfältigen Saatgutproduktion zu ermöglichen “, so Paul Grabenberger von ARCHE NOAH.
 

Links

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