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Klare gesetzliche und technische Rahmenbedingungen für E–Mobilität notwendig

01.09.2010

Bundesverband nachhaltige Mobilität und ÖAMTC für einheitliche Standards für Steckerformat und bei künftigen Bezahlsystemen

ja © SPAR
ja © SPAR
Das Lebensministerium stellt ab sofort 500.000 Euro an Fördermitteln für neue E–Ladestationen zur Verfügung. Damit soll noch heuer der Anreiz für 1.000 neue Ladestationen geschaffen werden.
"Der ÖAMTC begrüßt jede Maßnahme, die eine leistbare, individuelle Mobilität in Einklang mit Umweltschutz bringt", stellt der Chef der ÖAMTC–Interessenvertretung, Mario Rohracher, klar. "Bevor breit gefördert wird, muss man aber berücksichtigen, dass gerade bei der Elektromobilität noch viel Grundlegendes nicht geklärt ist." An erster Stelle der ÖAMTC–Forderungsliste: Klare Rahmenbedingungen, sowohl gesetzliche, als auch technische.

Derzeit gibt es zwei Arten, leere Akkus zu laden

** Zum einen über normale Haushalts–Steckdosen (herkömmliche 230 Volt–Technologie). Der Vorteil: Das können Privatpersonen mit entsprechenden Anschlüssen in Garagen nutzen und auch Firmen jederzeit ihren Mitarbeitern und Kunden anbieten. Nachteil dabei: Der Ladevorgang dauert mindestens acht Stunden. "Es braucht also viel Zeit und Platz", fasst Rohracher zusammen.
** Zum anderen gibt es die Möglichkeit von Schnell–Ladestationen (mit Starkstrom). "Wenn Elektro–Mobilität massentauglich werden soll, ist das zumeist die einzig wirklich sinnvolle, weil leistungsfähige Ladeinfrastruktur", sagt der Chef der ÖAMTC–Interessenvertretung. "Genau dafür fehlen aber derzeit noch definierte Standards." Ungeklärt ist laut Club vor allem: Wie sieht ein einheitliches Steckerformat aus? Aber auch wirtschaftliche Fragen stellen sich: Wer darf Strom verkaufen? Wer legt die Tarife fest? Wie schaut die Preisauszeichnung aus? Wie läuft der Bezahlvorgang?
Der Club appelliert deshalb an die Politik, ein einheitliches System zu definieren und auf dieser Basis Förderungen zu vergeben. "Nur so ist gewährleistet, dass man in Zukunft mit jedem Elektrofahrzeug auch an jeder Elektrotankstelle zu fairen Preisen tanken und einheitlich bezahlen kann", sagt Rohracher.

Lieferantenneutraler Strom an jeder Ladestation

In eine ähnliche Richtung äußert sich Doris Holler–Bruckner, Präsidentin des Bundesverbands nachhaltige Mobilität: "Wir sehen uns auch als die Stimme der Konsumenten. Die Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum muss lieferantenneutral und diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden. Wie bei der Handyabrechnung muss in ganz Europa an jeder Ladesäule jeder Energielieferant oder sein Kooperationspartner in einem anderen Land seinen Strom den Kunden anbieten, verrechnet werden soll dies dann über die monatliche Stromrechnung."
Das heißt gleichzeitig, jeder Aufsteller muss den Strom für die Ladesäule von jedem Stromanbieter beziehen können UND jeder Kunde muss die Möglichkeit haben, bei jeder Ladesäule Strom zu beziehen, unabhängig davon, bei welcher Stromgesellschaft er Kunde ist, meint das Präsidum des Bundesverbands für nachhaltige Mobilität.
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01.09.2010 | Autor*in: holler
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