Kärntner Lithium-Abbauprojekt kommt nun vor Gericht
Die Kärntner Behörde habe in für VIRUS fragwürdiger Weise eine UVP-Pflicht verneint. Gegen diesen Feststellungsbescheid hätten mehrere Beschwerdeführer, neben VIRUS zwei weitere Umweltorganisationen, ein steiermärkischer Wasserverband, je eine Gemeinde in der Steiermark und in Kärnten, sowie die Umweltanwälte der beiden Länder Rechtsmittel eingelegt. Die Steiermärkische Beteiligung sei deswegen erfolgt, weil Auswirkungen auf die Steiermark und hier insbesondere Trinkwassernutzungen nicht ausgeschlossen werden könnten. Kurioserweise habe die Kärntner Behörde nach Ablauf der Beschwerdefrist bevor die Frist zur Beschwerdevorlage an das BvwG abgelaufen war, mit Nachermittlungen begonnen.
„Offensichtlich wurde dort rasch die Erkenntnis gewonnen, dass der Bescheid nicht der große Wurf war“, so Rehm. Hellhörig wurde VIRUS durch die im Akt befindlichen Feststellungen im Fachbereich Chemie dass die Angaben der Projektwerber nicht konsistent seien, jedenfalls aber das Hantieren mit Gefahrenstoffen, die unter die so genannte Seveso-Richtlinie fallen, wie etwa Flusssäure angegeben worden sei. „Es ist offensichtlich, dass so ein Projekt eine UVP braucht und für mich unverständlich, warum man sich mit extremem Zeit- und Ressourcenaufwand davor drücken will. Die Projektwerber könnten ganz einfach die Durchführung einer UVP beantragen, dann wäre das im Juli 2023 beantragte und nun in zweiter Instanz laufende Feststellungsverfahren obsolet,“ appelliert Rehm