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Ja darf er denn das, der Herr Bundeskanzler?

13.01.2017

Ja er darf einen New Deal ausrufen – Ja er darf bisheriges kritisieren – Ja er darf den Finger in die Wunden legen

© ARGE Kompost & Biogas Österreich / Biogasanlagen bringen Versorgungssicherheit
© ARGE Kompost & Biogas Österreich / Biogasanlagen bringen Versorgungssicherheit
Zu einem richtigen New Deal gehört aber auch, Themen richtig, umfassend und ohne Polemik zu behandeln. Nur dadurch ergibt sich die Möglichkeit über gegenteilige Meinungen nachzudenken.
Leider verfiel unser Bundeskanzler in seiner Rede wiederum in diese sicherlich nicht zukunftsfähige alte Gepflogenheit der Polemik indem er suggerierte, dass österreichische Mindestrentnerinnen den Ökostromausbau quer subventionieren würden. Richtigerweise tragen aber Mindestrentnerinnen entsprechend den § 46 u 49 des Ökostromgesetzes mit max. â‚ € 20 pro Jahr zur Ökostromfinanzierung bei und profitieren daher vom Ökostromausbau. Unter anderen trug dieser doch zu einem Marktpreisverfall von 8 Ct je kWh auf mittlerweile unter 3,5 Ct je kWh Strom bei. Diese Reduktion entspricht ca. € 150 je Haushalt und Jahr.
Biogasanlagen zur Vergärung von organischen Abfällen und nachwachsenden Rohstoffen werden in Österreich vielfach von landwirtschaftlichen Betrieben geführt. Großteils betreiben dabei mehrere Landwirte eine Gemeinschaftsbiogasanlage. Mit durchschnittlichen Betriebsgrößen unter 40 ha handelt es sich dabei im internationalen Vergleich um Kleinstbetriebe und nicht Großgrundbesitzer.
Der Bundeskanzler spricht in seiner Rede von wesentlichen Privatinvestitionen um die Energiewende voranzutreiben. Dies kann nur durch Kontinuität und Verlässlichkeit erlangt werden. Als Teil dieser österreichischen Energiewende haben Biogasanlagenbetreiber bereits über € 500 Mio. investiert und warten nun auf den New Deal. Letzteres ergibt dabei nur dann einen "New Deal" wenn dies eine Diskussion mit den Betroffenen und nicht über die Betroffenen wird.
Der vollständige Übergang zum New Deal in Österreich bedeutet eine rasche und intensive Behandlung aber auch Umsetzung der anstehenden Themen.
Quelle: Kompost & Biogas Verband Österreich
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13.01.2017 | Autor*in: holler
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