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IWF leitet Revolution bei der Konzernbesteuerung ein

12.03.2019

Attac: Das aktuelle System ist gescheitert, die Lösung heißt Gesamtkonzernbesteuerung

© knipseline pixelio.de
© knipseline pixelio.de
Der IWF leitet in einer am 10. März veröffentlichten Stellungnahme eine Revolution des internationalen Systems der Konzernbesteuerung ein. IWF-Chefin Chrstine Lagarde erklärte in der Financial Times das aktuelle System für „völlig veraltet“ und eine "fundamentale Reform" für nötig. (1).
„Der angekündigte Paradigmenwechsel des IWF kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Der IWF folgt damit der OECD, die bereits im Jänner eine grundlegende Überprüfung internationalen Steuerregeln angekündigt hat. Beide Organisationen erkennen nach Jahren der Ignoranz an, dass das System der weltweiten Konzernbesteuerung völlig neu gestaltet werden muss. Sie geben damit der Kritik von Attac und vielen anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen Recht“, erklärt David Walch von Attac Österreich.
Der IWF folgt Attac: Das Fremdvergleichsprinzip ist gescheitert
Der Konstruktionsfehler des internationalen Steuersystems besteht darin, dass die nationalen Tochterfirmen multinationaler Konzerne steuerlich so behandelt werden, als wären sie völlig eigenständige Unternehmen, die von einander Waren kaufen. Erst dieser Umstand ermöglicht es Konzernen, Gewinne mittels verschiedener Techniken (wie Lizenz- und Zinszahlungen oder absurde interner Verrechnungspreise) steuertricksend auf Niederlassungen in Steuersümpfen zu verteilen. (2) Nach der OECD erklärt nun erstmals auch der IWF dieses „Fremdvergleichsprinzip“ als de facto gescheitert. Zudem problematisiert der IWF das internationale Steuerdumping bei Konzernsteuern. (3)
Die Lösung heißt „Gesamtkonzernbesteuerung“
Der IWF diskutiert nun verschiedene Optionen für ein neues Steuersystem unter besonderer Berücksichtigung von Entwicklungsländern. Für Attac ist die beste Lösung dabei eine „Gesamtkonzernbesteuerung“ ergänzt mit Mindeststeuersätzen. Dabei wird ein multinationaler Konzern steuerlich als das behandeln, was er ist – eine Einheit mit einem global erzielten Gewinn. Der Konzerngewinn sollte auf Basis der real vor Ort stattfindenden Wertschöpfung (ermittelt unter anderem mit Indikatoren wie Löhne, Sachanlagen und Umsatz) anteilig auf Länder aufgeteilt und entsprechend besteuert werden. „Die Gewinnverschiebungen zwischen Konzerntöchtern hätten damit ein Ende“, erklärt Walch. Diese langjährige Attac-Forderung wird mittlerweile von namhaften Ökonomen wie Joseph Stiglitz oder Thomas Piketty unterstützt und nun auch im IWF-Papier gefordert.
Es ist zwar noch ein weiter Weg bis ein Systemwechsel wirklich politisch umgesetzt wird. Doch die von Attac geforderte Abkehr vom Fremdvergleichsprinzip galt international noch vor 15 Jahren als völlig utopisch. Nun scheint es der vorgezeichnete Weg des IWF und der OECD zu sein und wird auch in der EU seit längerem diskutiert. „Die nächsten Monate werden zeigen, ob die Regierungen bereit sind diesen Weg weiterzugehen“, erklärt Walch.
---
(1) Christine Lagarde: An overhaul of the international tax system can wait no longer. https://on.ft.com/2Tu8YKv
Siehe auch: IWF, March 10, 2019: Corporate Taxation in the Global Economy: https://www.imf.org/en/Publications/Policy-Papers/Issues/2019/03/08/Corporate-Taxation-in-the-Global-Economy-46650
OECD: Addressing the Tax Challenges of the Digitalisation of the Economy – Policy Note as approved by the Inclusive Framework on BEPS on 23 January 2019: http://www.oecd.org/tax/beps/policy-note-beps-inclusive-framework-addressing-tax-challenges-digitalisation.pdf
(2) Ein zusätzliches Problem dieses „Fremdvergleichprinzips“ ist, dass es per definitionem für viele konzerninterne Güter gar keine „Marktpreise“ gibt und diese Preise so Missbrauch Tür und Tor öffnen. Die bisherigen Ansätze der OECD ("BEPS") versuchten diese Steuertrickserei zwar mittels komplizierter technischer Lösungen einzudämmen, ohne dabei das System grundsätzlich zu reparieren.
(3) Mindeststeuersätze auf Auslandsinvestitionen können laut IWF einen „signifikanten, wenn auch unvollständigen Schutz vor Gewinnverschiebungen und Steuerdumping“ bieten.
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12.03.2019 | Autor*in: holler
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