Infos über den EU–Emissions–Zertifkatehandel
Das Lebensministerium stellt ab sofort ein neues Internet–Service zur Verfügung. Nach der gestrigen Beschlussfassungüber das Emissionszertifikate–Gesetz im Ministerrat gibt es alle wichtigen Informationen zum EU–Emissionshandelssystem sowie die Umsetzung unter Eu–Emissionshandel.at
Bei der Umsetzung der EU–Emissionshandelsrichtlinie ist eine Reihe von Vorgaben der EU zu berücksichtigen. Für die österreichische Umsetzung des EU–Emissionshandelssystems und die Vergabe der CO2–Zertifikate ist das Emissionszertifikategesetz die Basis, dem weitere Schritte folgen müssen. Darüber und über weitere Zahlen und Fakten zum Kyotoziel, die europäische und österreichische Klimastrategie gibt die Internet–Site Auskunft.
Wichtig auch die FAQ‚s, bei denen auch oft gestellte kritische Fragen der betroffenen Industrie beantwortet werden wie etwa, ob das Kyoto–Ziel zu ambitioniert sei, die Industrie nicht einenüberproportionalen Anteil an der Erreichung des Kyoto–Zieles zu tragen habe und dadurch der Wirtschaftsstandort Österreich gefährdet sei oder ob die VOEST–Erweiterung auf Kosten der anderen Industrie gehe.
Nach langen Gesprächen mit der Wirtschaft und den mitbefassten Ministerien hatte Umweltminister Pröll gestern im Ministerrat das Emissionszertifikate–Gesetz eingebracht, wobei der Beitrag derösterreichischen Industrie und Energiewirtschaft zum Kyoto–Ziel auf folgenden Eckpunkten beruht: Auf Basis eines prognostizierten Wachstums müssen Industrie und Energiewirtschaft in der Periode 2005 bis 2007 zumindest 1,65 Mio. Tonnen CO2 reduzieren – darüber hinaus gehende Reduktion stellt für die Unternehmen einen wirtschaftlichen Erfolg dar. Das bedeutet ca. 7,58 Prozent CO2–Reduktion für die Energiewirtschaft und ca. 2,89 Prozent CO2–Reduktion für die Industrie gegenüber dem Wachstumstrend – insgesamt also minus 4,88 Prozent CO2–Ausstoss. Die Aufteilung der Reduktionsziele auf die einzelnen Branchen wird in Branchengesprächen im Laufe der kommenden Wochen festgelegt werden.
Bei der Umsetzung der EU–Emissionshandelsrichtlinie ist eine Reihe von Vorgaben der EU zu berücksichtigen. Für die österreichische Umsetzung des EU–Emissionshandelssystems und die Vergabe der CO2–Zertifikate ist das Emissionszertifikategesetz die Basis, dem weitere Schritte folgen müssen. Darüber und über weitere Zahlen und Fakten zum Kyotoziel, die europäische und österreichische Klimastrategie gibt die Internet–Site Auskunft.
Wichtig auch die FAQ‚s, bei denen auch oft gestellte kritische Fragen der betroffenen Industrie beantwortet werden wie etwa, ob das Kyoto–Ziel zu ambitioniert sei, die Industrie nicht einenüberproportionalen Anteil an der Erreichung des Kyoto–Zieles zu tragen habe und dadurch der Wirtschaftsstandort Österreich gefährdet sei oder ob die VOEST–Erweiterung auf Kosten der anderen Industrie gehe.
Nach langen Gesprächen mit der Wirtschaft und den mitbefassten Ministerien hatte Umweltminister Pröll gestern im Ministerrat das Emissionszertifikate–Gesetz eingebracht, wobei der Beitrag derösterreichischen Industrie und Energiewirtschaft zum Kyoto–Ziel auf folgenden Eckpunkten beruht: Auf Basis eines prognostizierten Wachstums müssen Industrie und Energiewirtschaft in der Periode 2005 bis 2007 zumindest 1,65 Mio. Tonnen CO2 reduzieren – darüber hinaus gehende Reduktion stellt für die Unternehmen einen wirtschaftlichen Erfolg dar. Das bedeutet ca. 7,58 Prozent CO2–Reduktion für die Energiewirtschaft und ca. 2,89 Prozent CO2–Reduktion für die Industrie gegenüber dem Wachstumstrend – insgesamt also minus 4,88 Prozent CO2–Ausstoss. Die Aufteilung der Reduktionsziele auf die einzelnen Branchen wird in Branchengesprächen im Laufe der kommenden Wochen festgelegt werden.