© Dr. Walter Postl
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Schwarze Sulm landet beim Höchstgericht!

Umweltminister Berlakovich leitet Amtsbeschwerde ein - EU-Vertragsverletzungsverfahren ist damit vorläufig ausgesetzt

"Bundesminister Niki Berlakovich hat die Konsequenzen aus den unentschuldbaren Fehltritten der Steirischen Landesverwaltung gezogen und als oberste Wasserrechtsbehörde den rechtswidrig erteilten Bescheid für den Bau des Kleinwasserkraftwerks an der Schwarzen Sulm an den Verwaltungsgerichtshof verwiesen", freut sich Gerhard Heilingbrunner, ehrenamtlicher Präsident des Umweltdachverbandes.

Am 4. September hatte das Amt der Steiermärkischen Landesregierung entgegen der eindeutigen Anweisungen der obersten Wasserrechtsbehörde gestützt auf § 21a Wasserrechtsgesetz einen positiven Wasserrechtsbescheid erlassen und damit die klaren Vorgaben des Wasserrechts, der EU-Wasserrahmenrichtlinie und die Anweisungen des Ministeriums missachtet. Einen Tag vor Ablauf der Beschwerdefrist leitet Berlakovich heute ein Amtsbeschwerdeverfahren gegen den Bescheid ein und setzt somit ein klares Zeichen für den Erhalt der wertvollen Flusslandschaft. "Wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich. Der Umweltminister setzt damit seine konsequente Haltung in Sachen Schwarze Sulm fort und bewahrt Österreich vor weiteren Schäden und Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof. Die anhängigen Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission können somit vorerst ausgesetzt werden. Mögliche Strafzahlungen sind damit einstweilen vom Tisch", so Heilingbrunner.
Auch WWF und GLOBAL 2000 freuen sich, dass die drohende Zerstörung der Schwarzen Sulm durch die Amtsbeschwerde des Umweltministers abgewendet werden konnte.

"Niki, du warst hier wirklich leiwand!", sagt Reinhard Uhrig von GLOBAL 2000 in Anspielung auf das Banner eines Aktivisten, der vor zwei Wochen mit den Worten "Niki, sei amoi leiwand" den Minister aufgefordert hatte, in Sachen Sulm tätig zu werden.


Der WWF nimmt die beherzte Entscheidung des Umweltministers ebenfalls mit großer Erleichterung auf: "Auch wenn wir nicht grundsätzlich gegen Wasserkraft eintreten, ist klar, dass die letzten wenigen natürlichen und naturnahen Flüsse Österreichs erhalten bleiben müssen! Die Sulm ist solch ein Flussheiligtum, das für die energiewirtschaftliche Nutzung einfach tabu sein muss", erklärt WWF-Flussexperte Christoph Walder.

Hier gehe es außerdem um die rechtmäßige Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, so die Umweltorganisationen.

Mit seiner Entscheidung setzt Nikolaus Berlakovich die Vorgänge um die Schwarze Sulm wieder ins rechte Licht, indem er klar stellt, dass sich alle Behörden an die gesetzeskonformen Genehmigungsprozesse nach dem Wasserrecht zu halten haben. "Wenn sogar eine EU-Beschwerde in Sachen Sulm läuft, dann ist klar, dass ein Umweltminister nur so und nicht anders reagieren kann", lobt Walder die Vorgangsweise Berlakovichs. Zudem ist eine Verurteilung der Republik Österreich durch den Europäischen Gerichtshof, die mit Strafzahlungen von bis zu 60 Millionen Euro geahndet werden kann, nun vorerst abgewendet.

Nächster Schritt: Wasserrechtsbescheid verliert Gültigkeit

Nun ist der Österreichische Verwaltungsgerichtshof am Zug, so rasch wie möglich aufschiebenden Rechtsschutz zu verhängen. Sobald der VwGH festgestellt hat, dass die wasserrechtliche Bewilligung für das Sulmkraftwerk rechtswidrig ist, steht das Verfahren. "Nun müssen alle Bau- und Vorbereitungsarbeiten für das Kraftwerk eingestellt werden, bis der Verwaltungsgerichtshof über die Beschwerde entschieden hat und bis das Europäische Vertragsverletzungsverfahren durchgeführt worden ist", sind sich WWF und GLOBAL 2000 einig.

9.000 Österreicherinnen und Österreicher haben Umweltminister Berlakovich für seine Entscheidung den Rücken gestärkt. Innerhalb weniger Wochen sprachen sie sich mit ihrer Unterschrift für die Rettung der Schwarzen Sulm aus. Die Petition wurde noch gestern Nachmittag an Nikolaus Berlakovich übergeben.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /