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Im Fokus: Recycling von carbonfaserverstärkten Kunststoffen an Rotorblättern 

23.06.2025

BWE und LEE fordern bessere Regeln, um wertvolle Stoffe im Kreislauf zu erhalten: „Wir brauchen bundeseinheitliche Standards zur Klassifizierung und Entsorgung der Verbundmaterialien.“

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© J. Lousberg/ Vattenfall /Schwimmende Rotorblätter im IJsselmeer

80 bis 90 Prozent des Materials einer Windenergieanlage werden schon heute nach der Stilllegung vollständig recycelt. Verglichen mit Recycling in anderen Branchen ist das eine sehr hohe Quote. Für bestimmte Komponenten fordern BWE und LEE bessere Regeln, um wertvolle Stoffe im Kreislauf zu erhalten.  Ein  AfD-Antrag, der aktuell im Brandenburger Landtag diskutiert wird, führt aber in die Irre.
 

Damit Rotorblätter von Windenergieanlagen elastisch und gleichzeitig stabil sind, werden sie wie die Flügel von Flugzeugen mit glasfaserverstärkten Kunststoffen (GFK) stabilisiert. In geringeren Teilen werden auch carbonfaserverstärkte Kunststoffe (CFK) verbaut, wie man sie von Fahrrädern und Autos kennt. Werden Anlagen stillgelegt, können GFK unter anderem in der Zementherstellung genutzt und wiederverwertet werden. Für CFK gibt es aktuell noch keine etablierten Lösungen zur stofflichen Wiederverwertung. Das Problem betrifft nicht nur die Windenergie, sondern auch den Flugzeug- Schiffs- und Autobau, ebenso wie den gesamten Freizeitbereich – von der Angelrute über das Fahrrad bis zum Tennisschläger.

„Wir müssen zunächst klarstellen: Weder GFK- noch CFK-haltige Rotorblätter gelten im Abfallrecht als gefährliche Abfälle. Es geht um wertvolle Rohstoffe, die wir gerne im Stoffkreislauf erhalten wollen – daran arbeiten Wissenschaft und Industrie in Deutschland und Europa intensiv“, erklärt Sebastian Haase, Geschäftsführer des LEE BB.

Die Lösung, wie sie von der AfD-Fraktion in ihrem Antrag vorgeschlagen wurde, führt allerdings  vollends in die Irre. Pyrolyse und Solvolyse sind sehr energieintensive chemische Recycling-Verfahren, die für das Recycling von Rotorblättern weder energetisch sinnvoll noch wirtschaftlich realistisch sind. Darauf verweist der RDRWind e.V., ein Verein, der sich ausschließlich mit den Fragen rund um das Repowering, der Demontage und dem Recycling von Windenergieanlagen beschäftigt. „Der Antrag der AfD-Fraktion zielt nicht darauf ab, die Umwelt zu schützen, sondern darauf, Windenergie zu verhindern“, macht Haase deutlich.

„Die Regeln für das Recycling von Windenergieanlagen zu verbessern, ist eine Aufgabe der neuen deutschen Bundesregierung“, erklärt Sebastian Haase. Denn: „Wir brauchen klare regulatorische Rahmenbedingungen, um technologieoffen eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft aufzubauen. 16 verschiedene Länderlösungen werden nicht helfen, im Gegenteil.“ Darauf hat der Bundesverband für Windenergie (BWE) in einer Stellungnahme Anfang Mai hingewiesen.

Der Branchenverband fordert darin:

  • Bundeseinheitliche Standards zur Klassifizierung und Entsorgung der Verbundmaterialien.
  • Die Etablierung eines einheitlichen Rückbaustandards als gute fachliche Praxis.
  • Einen spezialisierten Abfallschlüssel für CFK und GFK, in dem der Umgang mit diesen Bestandteilen der Anlagen geregelt wird. Diesen fordern auch das Umweltbundesamt und die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).
  • Ein Exportverbot für gebrauchte Rotorblätter, um das illegale Entsorgen von Blättern im Ausland zu unterbinden.
  • Rückbau und Recycling sollten zudem in allen europäischen Ländern nach dem gleichen Standard erfolgen, um Schlupflöcher zu schließen.

Gleichzeitig arbeiten die Hersteller von Rotorblättern an technischen Lösungen. 

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© J. Lousberg/ Vattenfall /Schwimmende Rotorblätter im IJsselmeer