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IG Windkraft begrüßt Entwurf der Marktprämien–Verordnung

07.03.2024

Erhöhung der Ausschreibemengen wichtig für Zielerreichung des EAG

© pixabay.com / Windpark
© pixabay.com / Windpark
Die IG Windkraft begrüßt die gestern in Begutachtung gesendete Marktprämien–Verordnung. Sowohl die Anhebung der Höchstgebotspreise der Marktprämie als auch die Erhöhung der Ausschreibevolumina sind dringende Voraussetzungen für einen fortschreitenden Windkraftausbau in Österreich "Wir begrüßen den Entwurf der Marktprämien–Verordnung", bemerkt Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft: "Um die Sicherheit der Windbranche wieder zurückgewinnen zu können, bedarf es nun auch einer raschen Umsetzung der Verordnung."
Heute wurde die Marktprämien–Verordnung in Begutachtung gesendet. Die IG Windkraft begrüßt den Verordnungsentwurf und weist ausdrücklich auf die positiven Elemente, wie die Anhebung der Höchstgebotspreise der Marktprämie und der Ausschreibevolumina hin.
Marktprämie soll angehoben werden
Die Anhebung der Höchstgebotspreise der Marktprämie ist aufgrund der gestiegenen Anlagen– und Rohstoffpreise und des hohen Zinsniveaus eine Grundvoraussetzung für einen fortschreitenden Windkraftausbau in Österreich. "Die Anhebung der Marktprämie ist besonders wichtig, damit die bereits genehmigten Windkraftprojekte ihr Gebot abgeben können und rasch in die Umsetzung gehen können", erklärt Moidl.
Erhöhtes Ausschreibevolumen
Der Entwurf sieht darüber hinaus auch eine Anhebung des Ausschreibevolumens vor. Diese Anhebung ist unerlässlich, damit die Ziele des Erneuerbaren–Ausbau–Gesetzes auch tatsächlich erreicht werden können. "Nachdem der Windkraftausbau in den letzten Jahren geringer als erforderlich war, ist ein verstärkter Ausbau in den nächsten Jahren dringend nötig. Dafür braucht es eben jetzt ein höheres Ausschreibevolumen", bemerkt Moidl: "Damit die Klimaziele eingehalten werden können, müssen die Ausschreibevolumen aber in Zukunft noch deutlich größer werden." Aktuell haben Windkraftprojekte mit rund 1.200 MW in der ersten Instanz die UVP–Bewilligung erreicht und 850 MW sind im laufenden Bewilligungsverfahren. Aber gerade auch für die Entwicklung neuer Projekte ist die Marktprämienverordnung ein wichtiger Anreiz und eine Planungsgrundlage.
Umsetzung muss rasch erfolgen
Für die Windbranche sind stabile Rahmenbedingungen essenziell. Phasen der Unsicherheit und Unklarheit sind einem kontinuierlichen und starken Windkraftausbau abträglich. Erst wenn die Marktprämien–Verordnung in Kraft ist, kann die erste heurige Ausschreibung mit einem Abstand von zwei Monaten zur Veröffentlichung starten. "Aus Sicht des Klimaschutzes und der Absicherung des heimischen Wirtschaftsstandortes ist eine Umsetzung der Marktprämien–Verordnung das Gebot der Stunde", fordert Moidl.

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07.03.2024 | Autor*in: holler
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