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Heumarktprojekt: VIRUS erfreut über erneutes Machtwort des BVwG

05.02.2026

Tojner muss jetzt ordentlich einstecken

Renderingheumarkt.jpg
Auch der im Kompromissplan im Jahr 2023 vorgestellte Wohnturm neben dem Hotel Intercontinental ist für die UNESCO zu hoch für ein Welterbe. © Westinvest
Wien  -  Zufrieden zeigt sich die beschwerdeführende Umweltorganisation VIRUS, dass das BVwGH nach Heumarkt Neu 2021 auch für die nochmals geringfügig verkleinerte Variante Heumarkt Neu 2023 die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu Recht erkannt hat. Sprecher Wolfgang Rehm: „Kurz vor der Gerichtsverhandlung letzten Dezember hat der Wertinvest-Boss in einem epischen Zeitungsinterview mit ‚Tojner teilt aus’ für Schlagzeilen gesorgt, nun heißt es nach dem erwartbaren Ergebnis wohl ‚Tojner muss jetzt ordentlich einstecken’ und wäre bei fortgesetztem Verwirklichungswillen ein UVP-Verfahren geboten“.

 

Tatsächlich zu erwarten sei aber wohl ein weiterer Gang zu den Höchstgerichten, um die Entscheidung über die Behördenzuständigkeit auch die kommenden Jahre am Köcheln zu halten. Das aktuelle Urteil bedeute auch eine Vorentscheidung für das dritte noch bei der Wiener Landesregierung anhängige Feststellungsverfahren für das ursprüngliche Heumarkt-Projekt. „Hier wird hoffentlich nicht auch noch das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt werden, sondern beim Wiener Magistrat endlich Vernunft einkehren“, hofft Rehm, für den es unverständlich ist, welcher Aufwand für dieses umstrittene Projekt getrieben wird. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum hier Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt wird, nur weil man unbedingt eine Umweltverträglichkeitsprüfung vermeiden will, anstatt einfach einen Antrag zu stellen. Das Verfahren wäre wohl schon längst abgeschlossen“, so Rehm abschließend.

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05.02.2026
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