Heumarktprojekt: VIRUS erfreut über erneutes Machtwort des BVwG
Tatsächlich zu erwarten sei aber wohl ein weiterer Gang zu den Höchstgerichten, um die Entscheidung über die Behördenzuständigkeit auch die kommenden Jahre am Köcheln zu halten. Das aktuelle Urteil bedeute auch eine Vorentscheidung für das dritte noch bei der Wiener Landesregierung anhängige Feststellungsverfahren für das ursprüngliche Heumarkt-Projekt. „Hier wird hoffentlich nicht auch noch das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt werden, sondern beim Wiener Magistrat endlich Vernunft einkehren“, hofft Rehm, für den es unverständlich ist, welcher Aufwand für dieses umstrittene Projekt getrieben wird. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum hier Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt wird, nur weil man unbedingt eine Umweltverträglichkeitsprüfung vermeiden will, anstatt einfach einen Antrag zu stellen. Das Verfahren wäre wohl schon längst abgeschlossen“, so Rehm abschließend.