Heumarkt-Projekt: Gericht bestätigt UVP-Pflicht für Version „Neu 2021“
Das umstrittene Bauprojekt „Heumarkt Neu 2021“ muss einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) nun rechtskräftig entschieden. Damit ist klar: Eine Umgehung der UVP ist für diese Projektvariante nicht mehr möglich.
Die Umweltorganisation VIRUS, eine der beschwerdeführenden Parteien, begrüßte das Urteil. Sprecher Wolfgang Rehm erklärte: „Mit diesem Erkenntnis ist das mittlere von drei von der Wertinvest-Hotelbetriebs-GmbH eingeleiteten UVP-Feststellungsverfahren entschieden – und gewährleistet, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht mehr vermieden werden kann.“
Das BVwG-Urteil könnte auch Auswirkungen auf andere Varianten des Heumarkt-Projekts haben. So ist ein weiteres Feststellungsverfahren zur ursprünglichen Projektversion derzeit noch bei der Wiener Landesregierung anhängig. Zudem wird am 3. Dezember eine Gerichtsverhandlung zur Version „Heumarkt Neu 2023“ stattfinden. VIRUS geht davon aus, dass auch hier ein ähnliches Ergebnis zu erwarten ist.
Im Rahmen der Feststellungsverfahren wird nicht über eine Genehmigung entschieden, sondern lediglich über die Zuständigkeit der Behörde und die Frage, ob eine UVP erforderlich ist. Laut Rehm bleiben den Projektwerbern für die Variante 2021 nun nur mehr außerordentliche Rechtsmittel bei den Höchstgerichten, die Beantragung einer UVP oder ein Verzicht auf das Projekt.
Die Wiener Landesregierung hatte zuvor eine UVP-Pflicht verneint. Für Rehm ist das Urteil ein längst überfälliger Schritt: „Dass es eine UVP braucht, hätte schon lange klar sein müssen. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum ein derartiges Projekt über viele Jahre hinweg von der Wiener SPÖ politisch derart stark unterstützt und protegiert wurde.“
Das Heumarkt-Projekt in Wien gilt seit Jahren als eines der umstrittensten Bauvorhaben Österreichs. Neben massiver Kritik von Umweltorganisationen und Anrainer:innen steht auch der mögliche Verlust des UNESCO-Welterbestatus der Wiener Innenstadt im Raum. Mit dem nunmehrigen Entscheid dürfte das Projekt vor einer entscheidenden Weichenstellung stehen.