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Heimische Resilienz statt Importabhängigkeit: Deutschlands Bioenergiebranche vermisst im EEG 2027 die versprochenen Perspektiven

20.07.2026

Am vergangenen Freitag gab das  deutscheBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) seinen Referentenentwurf für ein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2027) in die Länder- und Verbändeanhörung.

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© Samuel Faber pixabay / Hackschnitzel

Berlin - Die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) sehen großen Nachbesserungsbedarf.

Sandra Rostek, Leiterin des HBB, ist vom EEG-Entwurf enttäuscht:

„Der Handlungsdruck bei den Regelungen zur Bioenergie im EEG ist riesig. Tausende Betreiber von Biogas- und Holzenergieanlagen wollen investieren, werden aber durch fehlende und schlecht gemachte Regulierung im EEG davon abgehalten. Dies gilt insbesondere für die vielen Bestandsanlagen, deren EEG-Vergütung endet und denen die Bundesregierung im Koalitionsvertrag eine Perspektive zugesagt hatte. Der Entwurf bleibt aber weit hinter den Ankündigungen des Koalitionsvertrags zurück - und vor allem hinter dem, was wirklich nötig wäre.  Die vorgesehenen Ausschreibungsvolumina sind de facto ein Sterbepfad für den Anlagenbestand.  Und dass die Ausschreibungen für hochflexible Biomethan-Blockheizkraftwerke gestrichen werden sollen, ist angesichts der neuen, umfangreichen Förderung von Erdgaskraftwerken nicht vermittelbar.  

Dabei könnten allein durch die Flexibilisierung des Biogasanlagenbestands kurzfristig 12 GW gesicherte flexible erneuerbare Leistung bereitgestellt werden, die für ein resilientes Energiesystem und zum Ausgleich der schwankenden Solar- und Windstromproduktion dringend gebraucht wird. Dazu kommt die Leistung von Holzheizkraftwerken, Biomethan-Blockheizkraftwerken und anderen Bioenergieanlagen. Dieses Angebot in der jetzigen Phase der Energiewende auszuschlagen ist völlig unverständlich.

Auch von der betriebswirtschaftlichen Freiheit, die Anlagenbetreiber so dringend benötigen, ist im Entwurf praktisch nichts zu finden. Das starre Konzept der Betriebsstundenbegrenzung wird beibehalten und die Begrenzung des Einsatzes von Mais kaum angetastet. Damit bleiben wirtschaftliche Hemmnisse beinahe unverändert bestehen und es werden Erlöspotenziale an den Strommärkten verschenkt. Bis auf die Anschlussförderung für sehr kleine, güllebetonte Biogasanlagen finden sich im Entwurf keine Verbesserungen für kleine, in der Landwirtschaft verhaftete Anlagen.“

„Schlimm genug, dass - sollte dieser Entwurf umgesetzt werden - wieder Wertschöpfung und Arbeitsplätze aus dem ländlichen Raum abfließen. Angesichts der geopolitischen Lage und der Abhängigkeit von Energieimporten ist es darüber hinaus schlicht verantwortungslos, ausgerechnet jetzt auf 12 Gigawatt heimische, flexible Leistung zu verzichten. Was es stattdessen braucht, ist ein Biomassepaket 2.0 – der Entwurf kommt dem nicht einmal nahe und muss dringend umfassend nachgebessert werden“, betont Rostek.

„Während kürzlich bei den Ausschreibungen für fossile Großkraftwerke der Höchstwert ohne große Diskussion um 40 % angehoben wurde, verliert sich das Ministerium bei den dezentralen Kapazitäten in der eigenen Bürokratie, anstatt für einen Investitionsschub zu sorgen. Dabei wären genau diese Investitionen volkswirtschaftlich sinnvoll, wären schneller verfügbar und würden zudem nachhaltige   Energie liefern. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.“, schließt Rostek.

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