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Hamburger Elektrizitätsnetzbetrieb versagt Atomstrom den Netzzugang

12.03.2011

Absolute Sicherheit für Atomkraftwerke kann nicht gewährt werden

ja © IG Windkraft
ja © IG Windkraft
Hamburg – mk–grid – Netzbetrieb GmbH & Co. KG aus Hamburg, nimmt den aktuellen atomaren Störfall und weitere Störfälle aus der Vergangenheit zum Anlass, bis auf Weiteres unter Berufung auf den Schutz der öffentlichen Sicherheit den Netzzugang für Strom aus Atomkraftwerken zu untersagen.
Während man in Japan zum jetzigen Zeitpunkt zum Abwarten verdammt ist, sieht sich das Hamburger Netzbetriebsunternehmen zum Handeln gezwungen. Obwohl die japanischen AKW‘s zu den modernsten der Welt zählen, kann und konnte man absolute Sicherheit zu keinem Zeitpunkt garantieren, wie auch die in der nahen Vergangenheit zurückliegenden Störfälle an deutschen AKW‚s beweisen. Auch wenn Atomkraft zwar ein angeblich „umweltfreundlicher„ Energieträger ist, da dieser bei Produktion von elektrischer Energie keine Abgase oder CO2 Emissionen freisetzt, bleibt die Auswirkung im Störfall nachhaltig tödlich. Der Auswirkungsradius, die generationsübergreifenden Folgen und das damit verbundene Risiko für die Bevölkerung können dabei nicht definiert werden.
Trotz der gesetzlichen Verpflichtung der Elektrizitätsnetzbetreiber, jedem Energieversorger einen diskriminierungsfreien Zugang zum Netz zu gewährleisten, kann sich nach Auffassung des Geschäftsführers der mk–grid – Ihr Netzbetrieb GmbH & Co. KG, Senator h.c., Assoz. Prof. Martin Richard Kristek, dieser diskriminierungsfreie Zugang jedoch nur auf die wirtschaftliche Diskriminierungsfreiheit beschränken. Somit bleibt es einem verantwortungsbewussten Elektrizitätsnetzbetrieb unbenommen, im Sinne der öffentlichen Sicherheit den Netzzugang zu untersagen. Die deutsche Politik hat in jüngster Vergangenheit die Verlängerung der Restlaufzeiten von Atomkraftwerken bestätigt. Ungeachtet dessen, hat jeder Kunde, aber auch Versorgungsdienstleister die freie Wahl eine marktwirtschaftliche Lösung zu finden. Dementsprechend, meint mk–grid, war es für die Entscheidung nicht nötig, auf entsprechende Durchführungsverordnungen und Erlässe seitens des Gesetzgebers zu warten, sondern mit ureigenem Verantwortungsbewusstsein diese zu treffen. Wünschenswert wäre, wenn dieser Überzeugung Beispielwirkung in der Weise zuteil wird, als dass sich auch andere Netzbetreiber dazu entschließen, die Durchleitung vom Atomstrom zu untersagen.
"Selbstverständlich bleibt es betroffenen Energieversorgungsunternehmen unbenommen gegen diese beschlossene Vorgangsweise der Geschäftsführung rechtlich vorzugehen. Dieser Auseinandersetzung würde jedoch aufgrund der aktuellen Lage und Vorkommnisse mit Gelassenheit entgegen gesehen werden. Man darf gespannt sein, ob und inwieweit mein Unternehmen rechtlich verpflichtet werden sollte Atomstrom durchleiten zu müssen„, so Senator h.c., Assoz. Prof. Martin Richard Kristek.

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12.03.2011 | Autor*in: holler
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