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Gutachten bestätigt: Für das KW Innervillgraten liegt kein Naturschutzbescheid vor!

11.10.2015

Gutachten der Uni Wien bestätigt das Erlöschen des Naturschutzbescheides mit 31.12.2014- Umweltdachverband, Kuratorium Wald und Alpenverein fordern: Baustopp sofort!

© StockSnap
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Wien - Einen rechtlichen Knalleffekt in der Causa Kraftwerksvorhaben der Gemeinde Innervillgraten präsentieren diese Woche Umweltdachverband, Alpenverein, Kuratorium Wald und Initiative Österreich 2025: Ein Gutachten der Universität Wien bestätigt nun klar, dass der naturschutzrechtliche Genehmigungsbescheid für das Wasserkraftwerk Innervillgraten bereits Ende letzten Jahres erloschen ist. Das Vorhaben verharrt damit in konsenslosem Zustand. "Der renommierte Jurist Prof. Dr. Daniel Ennöckl von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Wien bestätigt in dem Gutachten sehr deutlich, dass die Rechtsauffassung der Tiroler Landesregierung, wonach die strittige naturschutzrechtliche Bewilligung weiter in Geltung steht, dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 29 Abs 9 lit b TNschG 2005 widerspricht. Es sei vielmehr davon auszugehen, dass die naturschutzrechtliche Bewilligung mit 31.12.2014 erloschen ist", zitiert Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes, das aktuelle Gutachten.
Appell an LH-Stellvertreterin Felipe: Schreiten Sie ein und verfügen Sie einen sofortigen Baustopp!
Die Gemeinde als Konsenswerberin hat sich ja entschieden, trotz gravierender Bedenken hinsichtlich der Gültigkeit der naturschutzrechtlichen Genehmigung, mit den Bautätigkeiten zu beginnen. "Angesichts eines derart deutlichen Ergebnisses des Gutachtens ist es höchst an der Zeit, in diesem Fall einzuschreiten und einen sofortigen Baustopp zu verfügen, um weitere Schäden am Naturkleinod Innervillgraten abzuwenden", ergänzt Gerhard Heilingbrunner, Präsident des Kuratorium Wald und UWD-Ehrenpräsident in Richtung der als Oberbehörde zuständigen Landeshauptmann-Stellvertreterin Ingrid Felipe. Diese hat bereits angekündigt, die Angelegenheit einer erneuten internen Prüfung zu unterziehen und ein ordentliches Feststellungsverfahren einzuleiten. "Wir begrüßen die Neubewertung der Sachlage durch die Landeshauptmann-Stellvertreterin ausdrücklich. Das Ansinnen, unser Naturschutzgesetz beliebig zu interpretieren, darf nicht Schule machen", ergänzt Liliana Dagostin vom Österreichischen Alpenverein und UWD-Vizepräsidentin.
Für die Umweltorganisationen ist nun klar: Innervillgraten braucht nun einen neuen Naturschutzbescheid. "Es liegt nun an der Gemeinde, ein neues naturschutzrechtliches Bewilligungsverfahren beim Amt der Tiroler Landesregierung einzureichen", so die VertreterInnen der beteiligten Organisationen
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11.10.2015 | Autor*in: holler
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